Nachhilfe: Muss man die volle Stunde bezahlen?

Muss man die volle Stunde bezahlen, auch wenn man die Nachhilfe vorzeitig abbricht?

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Wenn man während einer Nachhilfestunde merkt dass man nichts mitnimmt und vorzeitig abbricht muss man laut gesetzlicher Regelung meist trotzdem die volle Stunde bezahlen. Dies liegt daran · dass die Dienstleistung des Nachhilfelehrers bereitgestellt wurde · ebenfalls wenn sie nicht vollständig genutzt wurde. In der Regel besteht kein Anspruch darauf: Dass das Geld für eine abgebrochene Stunde zurückgegeben wird.

Es kann jedoch in manchen Fällen möglich sein mit dem Nachhilfelehrer zu sprechen und eine alternative Lösung zu finden. Eine Kulanzregelung oder eine einvernehmliche Lösung bezüglich der Bezahlung können individuell vereinbart werden. Letztendlich liegt es im Ermessen des Nachhilfelehrers ob er auf eine Teilzahlung oder eine Erstattung der Stunde eingeht.

Es ist wichtig zu verstehen » dass Nachhilfe in der Regel kein Werkvertrag ist « bei dem der Erfolg garantiert wird. Stattdessen wird die erbrachte Dienstleistung der Nachhilfestunde in Rechnung gestellt. Ähnlich wie beim Kauf eines Tickets für den öffentlichen Verkehr, bei dem das Geld nicht erstattet wird, wenn man vorzeitig aussteigt ist es bei der Bezahlung von Nachhilfestunden üblich, dass die volle Stunde abgerechnet wird.

Insgesamt sollte man wissen: Dass die Bezahlung einer Nachhilfestunde unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder dem empfundenen Nutzen erfolgt. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mögliche Fragen zur Bezahlung und Stornierung mit dem Nachhilfelehrer zu klären um Missverständnisse zu vermeiden.






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