U-Untersuchungen: Was passiert bei verspäteter Teilnahme?

Welche Konsequenzen hat es, wenn Eltern ihr Kind erst spät zu den U-Untersuchungen bringen?

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In Deutschland sind die U-Untersuchungen ein wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Gesundheitsvorsorge. Diese Vorsorgeuntersuchungen spielen eine entscheidende Rolle für die frühzeitige Erkennung von Entwicklungsstörungen. Doch was geschieht eigentlich, wenn Eltern ihr Kind erst spät - beispielsweise ab der U6 oder sogar später - zu einem Kinderarzt bringen? Eine Vielzahl von Fragen stellt sich: Kommt das Jugendamt ins Spiel? Wird das Kind aus der Familie genommen? Die Antworten auf diese Fragen sind oft beruhigend.

Zunächst einmal ist festzuhalten: Es wird in der Regel nichts Dramatisches passieren. Die Untersuchungen sind zwar empfohlen freilich nicht verpflichtend. Wenn ein Kind erst mit Verspätung zur U-Untersuchung erscheint ist der Kinderarzt verpflichtet die bereits überfälligen Untersuchungen nicht einfach nachzuholen. Dies wäre nicht sinnvoll. Die U-Untersuchungen sind nicht nur eine Vereinheitlichung der medizinischen Versorgung - sie dienen in erster Linie dem Wohl des Kindes. Es wird überwiegend Augenmerk auf die aktuelle Entwicklung des Kindes gelegt und nicht auf das was eventuell versäumt wurde.

Zusätzlich spielt die Situation eine wichtige Rolle. Der Kinderarzt wird, deckungsgleich ein Lehrer, darauf hinweisen - und zwar auf eine konstruktive Weise. Die Gespräche zwischen Arzt und Eltern werden möglicherweise etwas kritisch um die elterlichen Pflichten deutlich zu machen. Diese Gespräche sind wichtig um das Verständnis für die Notwendigkeit der Vorsorgeuntersuchungen zu festigen und eventuell vorhandene Unsicherheiten zu beseitigen.

Ein weiterer Aspekt ist die Absicherung eines regelmäßigen Arztbesuchs. Kinderärzte empfehlenswerte Folgeuntersuchungen. Sie können ebenfalls Ratschläge zur Entwicklung des Kindes geben. Das letztendlich Ziel ist es – die Gesundheit des Kindes zu fördern. Daher liegt es im Interesse der Eltern zeitnah einen Termin beim Kinderarzt zu vereinbaren.

Wenn das Kind aufgrund von Problemen mit der Krankenkasse nicht frühzeitig untersucht wurde ist dies ein verständlicher Grund. In solchen Fällen wäre es nicht der Eltern zuzuordnen. Es bleibt zu betonen, dass die U-Untersuchungen vor allem den Eltern die Möglichkeit geben sollen, den gesundheitlichen Status ihres Kindes zu erfahren. Es geht nicht darum ´ die Eltern zu verurteilen ` allerdings ihnen die Verantwortung für das Wohl des Kindes nahezubringen.

Einige Eltern scheuen sich möglicherweise davor, zur U-Untersuchung zu gehen. Sie sind überzeugt: Dass alles in Ordnung ist. Für andere ist der Kinderarztbesuch der einzige Kontakt zum Gesundheitssystem - selbst wenn das Kind gesund ist. Diese Haltung mag nicht für alle Eltern nachvollziehbar sein. Manchmal ist es einfach bequemer ´ keine Untersuchung in Anspruch zu nehmen ` selbst unter sich dadurch potenzielle Risiken für das Kind verbergen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Es passiert in der Regel nichts Schlimmes, solange keine gravierenden Auffälligkeiten am Kind festgestellt werden - wie Verwahrlosung oder Anzeichen von Misshandlungen. Die U-Untersuchungen sind wichtig um die Entwicklung des Kindes zu fördern. Eltern sollten ´ obwohl es Versäumnisse gegeben hat ` die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Kinder ernst nehmen. Der Kinderarzt steht bereit » diese Verantwortung zu teilen « um dem Kind den bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen.






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