Kirchenaustritt in Österreich: Möglichkeiten ohne Taufschein

Was sind die Alternativen zum Taufschein beim Kirchenaustritt in Österreich?

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In Österreich steht es jedem frei, aus der Kirche auszutreten. Dies gilt ebenfalls für Personen ohne Taufschein. In diesem Fall ist jedoch einige Klarheit nötig. Eine Umfrage zeigt, dass etwa 50% der Österreicher bereits über einen Kirchenaustritt nachgedacht haben. Ihre Beweggründe können dabei verschieden sein. Doch was passiert, wenn jemand – wie im folgenden Beispiel – keinen Taufschein vorweisen kann?

Eine Freundin von mir plant den Austritt aus der römisch-katholischen Kirche in Österreich. Ihre Herkunft ist die Slowakei und trotz ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft liegt ihr kein Taufschein vor. Ihr Anliegen weckt großes Interesse. Der Austritt muss nicht unbedingt mit einem Taufschein nachgewiesen werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat zuständig sind, wenn es um den offiziellen Austritt geht.

Für Personen die 14 Jahre oder älter sind ist sogar der Verzicht auf die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten möglich. Dies ist besonders relevant für Jugendliche und junge Erwachsene. Im Fall meiner Freundin könnte es nötig sein – als Mitglied der Kirche – einen Taufschein bei der Kirchengemeinde zu beantragen, in welcher die Taufe stattfand. Aber was, wenn sie dort nicht registriert ist?

Wäre das der Fall, dann unterliegt sie nicht den Mitgliedschaften der römisch-katholischen Kirche in Österreich. Das bedeutet weniger Bürokratie. Ein weiterer Punkt ist die Kirchensteuer. Falls sie bereits einen Kirchensteuerbescheid erhalten hat kann sie den Beamten am Standesamt ansprechen. Manche Ämter betrachten dann den Bescheid als Nachweis für die Mitgliedschaft.

Zusammengefasst ist der Austritt aus der Kirche in Österreich auch ohne Taufschein möglich. Es reicht – die Registrierung oder einen anderen Nachweis zu erbringen. Die meisten Stellen sind in der Lage hilfreiche Informationen bereitzustellen. Die Regelungen variieren jedoch – oft kann es von der zuständigen Behörde abhängen inwieweit sie bereit sind Alternativen zum klassischen Taufschein zu akzeptieren.

Es ist also ratsam die Situation individuell zu prüfen und bei Unsicherheiten rechtzeitig Kontakt zu den Behörden aufzunehmen. Auch hier gilt: Ein 💬 kann oft weiterhin Klärung bringen. So sollte jeder wissen – ebenso wie er seinen Glauben und seine Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft selbst gestalten kann.






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