Verantwortungslosigkeit im Hundehalterverhalten: Wo und WIE kann man sich beschweren?

Wie sollte man vorgehen, wenn man sich über einen unverantwortlichen Hundebesitzer beschweren möchte?

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In vielen Städten und Gemeinden ist der Umgang mit Hunden ein sensibles Thema. Besonders – wenn es um das Verhalten von Hundebesitzern geht. Oft werden Halter nicht nur für das Wohl ihrer Tiere verantwortlich gemacht, allerdings ebenfalls für die Sicherheit anderer Menschen. Ein konkreter Fall aus der Nachbarschaft sticht hervor. Ein Mann mit einem belgischen Schäferhund – dem Verhalten nach nicht viel besser als sein Besitzer – sorgt für Unruhe in der Umgebung eines Parks. Der 🐕 wird bis zu 50 Meter von seinem Besitzer entfernt und zeigt eine aggressive Haltung gegenüber Spaziergängern. Knurrend und in Angriffsposition bleibt er in zehn Metern Abstand stehen. Dies schafft Unbehagen und Angst bei Anwohnern.

Man kann behaupten ein verantwortungsvoller Umgang mit Hunden ist essenziell. Diese Philosophie scheint jedoch in dieser speziellen Situation nicht zu gelten. Versuche ´ den Hundebesitzer direkt anzusprechen ` blieben erfolglos. Was passiert weiter? Ein Anruf beim Ordnungsamt Düsseldorf wurde getätigt – und die Antwort? Sie fühlen sich nicht zuständig. Ein weiteres Beispiel für die Herausforderungen vieler Bürger.

Was tun in dieser Lage? Die erste Anlaufstelle ist das örtliche Ordnungsamt. Bei Hunden ´ die zu den sogenannten Listenhunden gehören ` gelten besondere Regeln. Ein belgischer Schäferhund gehört dazu. Solche Hunde müssen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Zusätzlich muss der Hundehalter über einen Sachkundenachweis verfügen. Leider wird dies oft ignoriert. Hier ist es hilfreich – wenn man Beweise in Form von Fotos hat. Jedes Bild sollte idealerweise das Datum die Uhrzeit und auch den Namen und die Adresse des Hundebesitzers zeigen. Dies erleichtert den Prozess erheblich.

Wenn der Gang zum Ordnungsamt nicht fruchtet könnte man schriftlich Druck ausüben. Eine formelle Beschwerde in der man auf die Unzulänglichkeiten der Behörde hinweist könnte helfen. Man könnte auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Oft ist es so – dass erst dann Bewegung in die Bude kommt. Sollte sich auch durch diese Maßnahmen nichts ändern bleibt man auf der sicheren Seite wenn man die Polizei einschaltet. Diese ist zur Stelle ´ wenn das Gefühl besteht ` dass man bedroht wird. Klar ist – das Verhalten dieses Hundebesitzers hat negative Auswirkungen auf alle anderen verantwortungsvollen Halter.

Wichtig zu erwähnen ist, dass im Falle eines Vorfalls, ebenso wie etwa einem Angriff die Verantwortung nicht nur beim Hund, einschließlich beim Halter liegt. Der Hund kann nicht für das Verhalten seines Herrchens verantwortlich gemacht werden. Ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation könnte eine Beschwerde beim Ordnungsamt sein. Dieses wird den Hundebesitzer vorladen und möglicherweise den Hund einer Prüfung unterziehen.

In der Stadt gibt es zig Hundewiesen – warum also diese Unsicherheit und Angst aufgrund eines einzelnen Tierhalters? Der Ruf nach verantwortungsvollem Handeln wird immer lauter » und es ist an der Zeit « dass die Behörden eingreifen. Verantwortung ist kein leeres Wort; es ist ein Gebot, das jeder Hundebesitzer respektieren sollte. Wenn die Behörden nicht reagieren bleibt nur selbst aktiv zu werden und vielleicht sogar weiterhin Menschen zu mobilisieren die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Das Wohl von Mensch und Tier sollte schließlich im Vordergrund stehen – mit einem respektvollen Zusammenleben für alle Beteiligten.






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