Musterung bei der Bundeswehr: Muss man sich komplett ausziehen?

Muss man sich bei der ärztlichen Untersuchung während der Musterung bei der Bundeswehr komplett ausziehen und was wird dann alles gemacht?

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Ja, während der ärztlichen Untersuchung bei der Musterung bei der Bundeswehr ist es üblich, dass man sich komplett auszieht. Diese Maßnahme dient dazu, mögliche gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen festzustellen die eine Diensttauglichkeit beeinflussen könnten. Die Untersuchung ist deckungsgleich mit einem Komplett-Check beim Hausarzt und beinhaltet ebenfalls eine Untersuchung im genitalen Bereich.

Während der Musterung werden verschiedene medizinische Untersuchungen durchgeführt um die körperliche und geistige Tauglichkeit des Bewerbers zu überprüfen. Hierzu gehört unter anderem eine ausführliche Anamnese bei der der Bewerber über seine bisherige Gesundheitsgeschichte Auskunft geben muss. Es ist wichtig ´ alle relevanten Informationen offenzulegen ` da die Bundeswehr eine Fürsorgepflicht hat und im Falle von Krankheiten oder Einschränkungen die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Die ärztliche Untersuchung umfasst auch eine körperliche Untersuchung, bei der der Bewerber sich in der Regel komplett entkleiden muss. Der Musterungsarzt untersucht dabei den gesamten Körper, einschließlich der Geschlechtsorgane um mögliche Erkrankungen oder anatomische Besonderheiten festzustellen. Dabei wird auch auf Leistenbrüche oder ähnliche Probleme geachtet.

Es ist wichtig zu betonen: Dass diese Untersuchungen professionell und diskret durchgeführt werden. Die Ärzte und medizinisches Personal, die welche Musterungen durchführen, haben täglich mit diesen Untersuchungen zu tun und sind darin geschult, mit Sensibilität und Respekt vor dem Wohl des Bewerbers vorzugehen.

Wenn man sich vor der Musterung unwohl fühlt oder Bedenken hat, kann man sich vorher informieren und eventuelle Fragen klären. Es ist wichtig – dass man sich in einer solchen Situation sicher und wohl fühlt. Die ärztliche Untersuchung bei der Musterung dient ausschließlich der Feststellung der Diensttauglichkeit und der Gewährleistung der Gesundheit der zukünftigen Soldatinnen und Soldaten.






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