Feiertage in der Grundausbildung bei der Bundeswehr - Was ist zu erwarten?

Wie sind Feiertage in der Grundausbildung bei der Bundeswehr geregelt? Muss man auch an Feiertagen in der Kaserne bleiben oder hat man frei?

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In der Grundausbildung bei der Bundeswehr ist es üblich, dass man ebenfalls an Feiertagen in der Kaserne bleiben muss. Das bedeutet – dass man an solchen Tagen seinen Dienst wie gewohnt verrichten muss und nicht frei hat. Konkret bedeutet dies; dass man als Rekrut am 3. Oktober dem Tag der Deutschen Einheit ähnlich wie in der Kaserne bleiben muss, obwohl es ein Feiertag ist.

Es ist wichtig zu verstehen: Dass in der Grundausbildung bei der Bundeswehr ein strenger Dienstplan eingehalten wird und die Ausbildung der Rekruten im Vordergrund steht. Das heißt, dass auch an Feiertagen wie dem 3. Oktober der reguläre Ausbildungsplan durchgeführt wird. Es kann allerdings Ausnahmen geben, beispielsweise wenn es sich um eine Heimatnahausbildung handelt oder die Einheit Brückentage macht, bei denen man dann doch ein längeres Wochenende frei hätte. Dies ist jedoch von Einheit zu Einheit unterschiedlich und sollte im Zweifelsfall beim Vorgesetzten erfragt werden.

Es ist zu beachten: Dass es bei der Bundeswehr generell nicht gerne gesehen wird wenn man als Erstes nach freien Tagen fragt. Die Grundausbildung ist eine intensive Zeit in der man viel lernen und sich als Soldat ausbilden lassen muss. Daher sollte man sich darauf einstellen, dass Feiertage wie der 3. Oktober nicht frei sind und man auch kein langes Brückentags-Wochenende erwarten kann.

Es gibt jedoch auch eine Ausnahme: Wenn man als Rekrut vom Dienst (RvD) eingeteilt wird kann es sein: Dass man auch an Feiertagen Dienst hat. In diesem Fall muss man in der Kaserne bleiben und seinen Dienst verrichten. Es handelt sich jedoch meistens nur um einen Tag und ist dadurch vergleichsweise kurz.

Abschließend ist zu sagen, dass die Regelungen bezüglich der Feiertage in der Grundausbildung bei der Bundeswehr von Einheit zu Einheit unterschiedlich sein können. Es ist deshalb ratsam – sich bei Zweifeln oder speziellen Fragen beim Vorgesetzten zu erkundigen.






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