Die Herausforderung der Selbst-Ausbildung in der eigenen Firma: Ein rechtlicher Blickwinkel
Ist es rechtlich möglich, sich als Chef in der eigenen Firma ausbilden zu lassen?
Die Thematik der Selbst-Ausbildung in der eigenen Firma beschäftigt nicht nur Unternehmer, allerdings wirft ebenfalls zahlreiche rechtliche Fragen auf. In großen Unternehmen gibt es oft diverse Angestellte und einen Ausbilder. Doch kann der Eigentümer selbst zum Auszubildenden werden? Handelt es sich hierbei um eine interessante jedoch strange Vorstellung? Sicher – die Antwort ist nicht so simpel. Ohne die Erlaubnis der IHK oder einer ähnlichen Institution wird dies ein steiniger Weg.
Beginnen wir mit den Grundlagen: Ein Ausbilder ist in der Regel eine Person die betreffend die notwendige Qualifikation verfügt. Diese kann nicht einfach ignoriert werden. Wenn der Chef selbst zum Auszubildenden wird kann das zu Interessenkonflikten führen. Doch das bedeutet nicht – dass eine Ausbildung ausgeschlossen ist. In der Theorie dürfte der Chef unter bestimmten Bedingungen durchaus eine Ausbildung beginnen, vorausgesetzt die IHK gibt ihr Einverständnis – genauso viel mit wie bei anderen Auszubildenden auch.
Interessanterweise gibt es zahlreiche Beispiele von Unternehmern die ihren eigenen Ausbildungsweg beschritten haben. Ein eigenes Beispiel zeigt – dass dies durchaus machbar ist. Ein Jahr Berufsschule und eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau wurden absolviert. Die Unterstützung durch die IHK bleibt jedoch unerlässlich. Der Ausbildungsrahmenplan muss eingehalten werden, zu diesem Zweck die Überprüfung erfolgreich verläuft. Ein Ausbildungsvertrag ist oft nicht notwendig da der Chef als Prüfling registriert ist.
Kritische Stimmen warnen vor den möglichen Folgen.
Was ist, wenn der Chef gleichzeitig der Ausbilder ist? Hier zeigt sich ein potenzielles Dilemma denn die Ergebnisse der Ausbildung könnten beeinflusst werden. Die Tatsache · dass ein Chef seine eigene Leistung provoziert oder beeinflusst · ist bedenklich. Eine einseitige Beurteilung kann nicht ausgeschlossen werden. Wie soll die Überprüfung fair und objektiv gestaltet werden?
Zusätzlich könnte das soziale Gefüge innerhalb der Firma leiden. Der Sohn eines Chefs ´ der nicht im Betrieb gelernt hat ` ist zwar kein Einzelfall trotzdem nagt das an der Moral. Eine gewisse Distanz zwischen den Angestellten muss bestehen; der Chef kann nicht gleichzeitig der Ausbilder und das übergeordnete Element sein. Hier gibt es Spannung – auch unter den Mitarbeitern. Misstrauen könnte entstehen und die Atmosphäre innerhalb des Unternehmens könnte leiden.
Die Ausbildung in der eigenen Firma bietet Chancen und Risiken. Es ist wichtig – die rechtlichen Aspekte ebendies zu prüfen. Die IHK gibt den Rahmen vor; innerhalb dessen sich die Ausbildung bewegen muss. Wer sich als Unternehmer für den Weg der Selbst-Ausbildung entscheidet sollte darauf vorbereitet sein alle erforderlichen Schritte zu erfüllen. Die Rolle des Ausbildenden muss klar begrenzt sein und die Qualität der Ausbildung jederzeit sichergestellt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, eine Selbst-Ausbildung ist theoretisch machbar, aber die praktischen Herausforderungen sind vielfältig. Lebendig wird das Bild einer Ausbildung die sowie als Chance als auch als Hindernis wahrgenommen wird. Daher ist eine sorgfältige Planung und vor allem die Zustimmung aller Institutionen unerlässlich um die eigene Zukunft zu gestalten.
Beginnen wir mit den Grundlagen: Ein Ausbilder ist in der Regel eine Person die betreffend die notwendige Qualifikation verfügt. Diese kann nicht einfach ignoriert werden. Wenn der Chef selbst zum Auszubildenden wird kann das zu Interessenkonflikten führen. Doch das bedeutet nicht – dass eine Ausbildung ausgeschlossen ist. In der Theorie dürfte der Chef unter bestimmten Bedingungen durchaus eine Ausbildung beginnen, vorausgesetzt die IHK gibt ihr Einverständnis – genauso viel mit wie bei anderen Auszubildenden auch.
Interessanterweise gibt es zahlreiche Beispiele von Unternehmern die ihren eigenen Ausbildungsweg beschritten haben. Ein eigenes Beispiel zeigt – dass dies durchaus machbar ist. Ein Jahr Berufsschule und eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau wurden absolviert. Die Unterstützung durch die IHK bleibt jedoch unerlässlich. Der Ausbildungsrahmenplan muss eingehalten werden, zu diesem Zweck die Überprüfung erfolgreich verläuft. Ein Ausbildungsvertrag ist oft nicht notwendig da der Chef als Prüfling registriert ist.
Kritische Stimmen warnen vor den möglichen Folgen.
Was ist, wenn der Chef gleichzeitig der Ausbilder ist? Hier zeigt sich ein potenzielles Dilemma denn die Ergebnisse der Ausbildung könnten beeinflusst werden. Die Tatsache · dass ein Chef seine eigene Leistung provoziert oder beeinflusst · ist bedenklich. Eine einseitige Beurteilung kann nicht ausgeschlossen werden. Wie soll die Überprüfung fair und objektiv gestaltet werden?
Zusätzlich könnte das soziale Gefüge innerhalb der Firma leiden. Der Sohn eines Chefs ´ der nicht im Betrieb gelernt hat ` ist zwar kein Einzelfall trotzdem nagt das an der Moral. Eine gewisse Distanz zwischen den Angestellten muss bestehen; der Chef kann nicht gleichzeitig der Ausbilder und das übergeordnete Element sein. Hier gibt es Spannung – auch unter den Mitarbeitern. Misstrauen könnte entstehen und die Atmosphäre innerhalb des Unternehmens könnte leiden.
Die Ausbildung in der eigenen Firma bietet Chancen und Risiken. Es ist wichtig – die rechtlichen Aspekte ebendies zu prüfen. Die IHK gibt den Rahmen vor; innerhalb dessen sich die Ausbildung bewegen muss. Wer sich als Unternehmer für den Weg der Selbst-Ausbildung entscheidet sollte darauf vorbereitet sein alle erforderlichen Schritte zu erfüllen. Die Rolle des Ausbildenden muss klar begrenzt sein und die Qualität der Ausbildung jederzeit sichergestellt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, eine Selbst-Ausbildung ist theoretisch machbar, aber die praktischen Herausforderungen sind vielfältig. Lebendig wird das Bild einer Ausbildung die sowie als Chance als auch als Hindernis wahrgenommen wird. Daher ist eine sorgfältige Planung und vor allem die Zustimmung aller Institutionen unerlässlich um die eigene Zukunft zu gestalten.