Die Abgabe von Fundsachen: Was ist zu beachten?

Welche Fristen und rechtlichen Konsequenzen gibt es bei der Abgabe von gefundenen Gegenständen bei der Polizei?

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Die Abgabe von Fundsachen, ebenso wie beispielsweise einem 📱 ist ein relevantes Thema. Die Pflichten ´ die sich daraus ergeben ` sind zudem gravierend. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen » dass es eine gesetzliche Pflicht gibt « gefundene Sachen abzugeben. Gemäß § 965 BGB dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Finder seine Entdeckung unverzüglich beim zuständigen Fundbüro melden. Um das klarzustellen: Sofort ist hier das Schlüsselwort. Je schneller desto besser. Ansonsten kann durchaus der Vorwurf der Unterschlagung im Raum stehen.

Ein Zeuge berichtet von seinem Erlebnis: „Ich fand ein Handy auf einem Parkplatz. Mein Gedanke war – es zu behalten. Doch ich überlegte es mir anders und gab es ab. Das war am 19. Januar 2016.“ So schilderte er seine Entdeckung und die Probleme die sich entwickelten. Nach einer ersten Kontaktaufnahme erfolgte eine Vorladung durch die Polizei. Ist das möglich? – Ja, denn der bloße Gedanke etwas zu behalten kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben. Es reicht, diesen 💭 zu äußern. Dies führte dazu: Dass der Finder als Beschuldigter eingestuft wurde.

Die Zeitspanne in der ein gefundener Gegenstand abgegeben werden muss variiert. Wenn ein Handy beispielsweise um 18:00 ⌚ gefunden wird, sollte es umgehend abgegeben werden. Die Abgabe um 22:00 ⏰ mag in diesem Fall noch als „schnell“ betrachtet werden freilich wird es schnell kritisch wenn über einen längeren Zeitraum die Absicht besteht den Fund zu behalten.

Ein ganz anderes Problem stellte sich heraus: Der Finder hatte lediglich das Bedürfnis sicherzustellen: Dass der Besitzer des Handys tatsächlich gefunden wird. Der Versuch ´ Kontakt aufzunehmen ` war allerdings nicht ohne Risiken. Dies zeigt sich ebenfalls deutlich in der Aussage: „Das Geheimnis, es zu behalten ist gefährlich.“ Die Polizei hat bereits eine Vorwarnung ausgesprochen. Es besteht ein gewisses Risiko – dass das gefunden Handy einen Ortungschip hat. Damit wird die Gefahr eines möglichen rechtlichen Problems nur größer. Häufig denkt man das Handy sei vielleicht schon länger verloren. Wer weiß, vielleicht hat es der Besitzer vor ein paar Tagen hingelegt.

Daher ist der Rat unerlässlich: Gib die Fundsache sofort ab. Der Weg zur nächsten Polizeiwache oder zum Fundbüro ist oft nicht weit. Ob du das Fundstück für eine Stunde oder eine Woche besitzt – die Zeit ist irrelevant, solange der Gedanke der Unterschlagung nicht zur Realität wird. Es ist entscheidend – verantwortungsvoll mit Fundsachen umzugehen und nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Im Endeffekt bleibt festzuhalten: „Behalte deine Gedanken für dich um weitere Komplikationen zu vermeiden.“ Ein weiser Ratschlag, oder?

Die Verwicklung in eine rechtliche Angelegenheit ist keine Bagatelle. Der Finder im geschilderten Fall ist nun in einer Grauzone. Die Behörden haben nun ein Auge auf ihn geworfen. Schützen Sie sich. Handeln Sie klug und verhindern Sie Missverständnisse.






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