Verliebt in den Onkel 2. Grades: Eine rechtliche und gesellschaftliche Betrachtung

Ist eine romantische Beziehung zu einem Verwandten 2. Grades rechtlich und moralisch zulässig?

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Die Frage, ob man in einen Onkel 2. Grades 💕 sein kann – wirft sowie rechtliche als ebenfalls moralische Bedenken auf. Auf den ersten Blick ist es nicht ungewöhnlich. Aber was bedeutet es wirklich und wie sieht die Gesetzeslage aus? Der Onkel – also der Bruder eines Elternteils – gilt im deutschen Recht als Verwandter 1. Grades – und zwar der Seitenlinie. Dieser Verwandtschaftsgrad erlaubt in Deutschland Beziehungen. Ab dem 2. Grad ist das sogar unproblematisch.

Interessant ist, dass das deutsche Recht sexuelle Beziehungen und sogar Eheschließungen zwischen Verwandten bis zum 3. Grad nicht verbietet. Das möchte ich hier hervorheben – ab dem 3. Grad ´ also der entfernteren Verwandtschaft ` ist eine Beziehung völlig legal. Das bedeutet: Die Möglichkeit für eine Beziehung ist gegeben, stellen sie sich es nur vor.

Was ebendies bedeutet dann der Onkel 2. Grades? Dies ist der Onkel der der Neffe oder die Nichte eines Großelternteils ist. Diese Beziehung kann aus Sicht der Blutsverwandtschaft als weniger problematisch angesehen werden. Man könnte fast sagen es liegt eine gewisse Möglichkeit in der Luft. Die Gesetze variieren von Land zu Land. In Deutschland ist man hier recht liberal.

Moralische Aspekte können ähnlich wie nicht ignoriert werden. Die Familie hat oft spezifische Vorstellungen darüber was akzeptabel ist und was nicht. Gesellschaftlichen Druck muss man sich immer bewusst machen. Auch die elterliche Sichtweise spielt eine Rolle. Es ist nicht nur das Recht – das zählt. Auch gesellschaftliche Normen beeinflussen den Einzelnen stark.

Schaut man sich jedoch aktuelle Daten und Statistiken an, zeigt sich, dass familiäre Beziehungen zeitgenössisch zunehmend akzeptiert werden - rechtlich und emotional. In verschiedenen Kulturen gibt es unterschiedliche Sichtweisen. In einigen Ländern sind derartige Beziehungen sogar Teil der Kultur. Warum soll es bei uns nicht möglich sein?

In einem liberalen offenen Umfeld würde man hoffen: Dass Verständnis herrscht. Verlustängste und mögliche Schuldgefühle können in einer solchen Situation auftreten. Jeder Fall ist individuell. Man muss abwägen und sich hinterfragen.

Zusammenfassend kann man sagen: Dass verliebt sein in einen Onkel 2. Grades rechtlich in Deutschland nicht strafbar ist. Morale und gesellschaftliche Implikationen sollten jedoch bedacht werden. Es gibt keine pauschale Antwort. Jeder Mensch ist unterschiedlich ´ ähnelt die Beziehungen ` die er eingeht. Letztlich ist die Antwort von den persönlichen Umständen und den individuellen Wertvorstellungen abhängig.






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