Fragestellung: Wann kann ich Französisch am Gymnasium in Hessen abwählen?
Die Entscheidung, eine Fremdsprache wie Französisch am Gymnasium in Hessen abzuwählen, kann für viele Schüler*innen eine herausfordernde Überlegung sein. Viele beginnen ihre Sprachkarriere bereits in der Mittelstufe und möchten dann möglicherweise eigene Interessen oder Stärken verfolgen. Es gibt einige wichtige Regelungen – die hierbei berücksichtigt werden müssen.
Schüler*innen die das Abitur anstreben, müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass gemäß § 13 Abs. 9 der hessischen Schulordnung der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife die Belegung von mindestens zwei Fremdsprachen erfordert. Dies gilt sowie für den Pflicht- als ebenfalls für den Wahlpflichtunterricht. Der Unterricht in einer der Sprachen – in diesem Fall Französisch – muss bis zum Ende der Qualifikationsphase weitergeführt werden. Interessant hierbei ist, dass die Belegverpflichtung gilt und dadurch Schüler*innen weiterhin in einer aus der Mittelstufe fortgeführten Fremdsprache unterrichtet werden müssen.
Wer im Ausland war hat möglicherweise bereits in einer ersten Fremdsprache Unterricht erhalten. Das eröffnet Optionen. Wer Französisch in der Mittelstufe belegt hat kann es daran anknüpfend auch weiterführen. Der Einstieg in eine zweite Fremdsprache —beispielsweise Spanisch oder Latein— ist eine gängige Praxis.
Allerdings gibt es einen entscheidenden Punkt der zur Abwählbarkeit von Französisch beiträgt. In der Einführungsphase besteht die Möglichkeit eine zweite Fremdsprache zu erlernen. Sollte es nun keine Entscheidung für eine zweite Naturwissenschaft oder für Informatik geben, müssen Schüler*innen in der Qualifikationsphase mindestens zwei leistungsbezogene Kurse der zweiten Fremdsprache belegen. Das ist nicht nur eine Pflicht sondern hat auch Auswirkungen auf die Gesamtqualifikation.
Wenn Französisch im Ausland erlernt wurde könnte es zusätzliche Spielräume geben. Diese sind jedoch abhängig von der spezifischen Schulform und den bereits erbrachten Leistungen. Es ist ratsam sich frühzeitig mit der Schulleitung oder der Fachschaft für Fremdsprachen in Verbindung zu setzen um individuelle Möglichkeiten und Alternativen zu besprechen.
Die zentralen Punkte der Regelungen sind somit klar. Wer Französisch am Gymnasium in Hessen abwählen möchte, sollte sich in der Einführungsphase auf eine neue Sprache konzentrieren und die Bereitschaft in der Qualifikationsphase eine zweite Fremdsprache zu belegen berücksichtigen. Schließlich muss eine wohlüberlegte Entscheidung her die den eigenen Bildungsweg bestmöglich unterstützt.
Schüler*innen die das Abitur anstreben, müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass gemäß § 13 Abs. 9 der hessischen Schulordnung der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife die Belegung von mindestens zwei Fremdsprachen erfordert. Dies gilt sowie für den Pflicht- als ebenfalls für den Wahlpflichtunterricht. Der Unterricht in einer der Sprachen – in diesem Fall Französisch – muss bis zum Ende der Qualifikationsphase weitergeführt werden. Interessant hierbei ist, dass die Belegverpflichtung gilt und dadurch Schüler*innen weiterhin in einer aus der Mittelstufe fortgeführten Fremdsprache unterrichtet werden müssen.
Wer im Ausland war hat möglicherweise bereits in einer ersten Fremdsprache Unterricht erhalten. Das eröffnet Optionen. Wer Französisch in der Mittelstufe belegt hat kann es daran anknüpfend auch weiterführen. Der Einstieg in eine zweite Fremdsprache —beispielsweise Spanisch oder Latein— ist eine gängige Praxis.
Allerdings gibt es einen entscheidenden Punkt der zur Abwählbarkeit von Französisch beiträgt. In der Einführungsphase besteht die Möglichkeit eine zweite Fremdsprache zu erlernen. Sollte es nun keine Entscheidung für eine zweite Naturwissenschaft oder für Informatik geben, müssen Schüler*innen in der Qualifikationsphase mindestens zwei leistungsbezogene Kurse der zweiten Fremdsprache belegen. Das ist nicht nur eine Pflicht sondern hat auch Auswirkungen auf die Gesamtqualifikation.
Wenn Französisch im Ausland erlernt wurde könnte es zusätzliche Spielräume geben. Diese sind jedoch abhängig von der spezifischen Schulform und den bereits erbrachten Leistungen. Es ist ratsam sich frühzeitig mit der Schulleitung oder der Fachschaft für Fremdsprachen in Verbindung zu setzen um individuelle Möglichkeiten und Alternativen zu besprechen.
Die zentralen Punkte der Regelungen sind somit klar. Wer Französisch am Gymnasium in Hessen abwählen möchte, sollte sich in der Einführungsphase auf eine neue Sprache konzentrieren und die Bereitschaft in der Qualifikationsphase eine zweite Fremdsprache zu belegen berücksichtigen. Schließlich muss eine wohlüberlegte Entscheidung her die den eigenen Bildungsweg bestmöglich unterstützt.