Schulbesuch während freiwilliger Wiederholung: Pflicht oder Wahl?

Muss man bis zum Ende des Schuljahres zur Schule gehen, wenn man freiwillig wiederholt?

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Gemäß der Schulpflicht in NRW besteht eine Vollzeitschulpflicht von zehn Jahren, unterteilt in die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Anschließend folgt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II welche durch den Besuch der Teilzeitberufsschule oder eines allgemeinbildenden Bildungsgangs erfüllt werden kann. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, während sie für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis so lange besteht, ebenso wie das Ausbildungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.

Wenn man also freiwillig wiederholt » stellt sich die Frage « ob man bis zum Ende des laufenden Schuljahres weiterhin zur Schule gehen muss. Hierbei gibt es allerdings keine einheitliche Antwort da dies von den individuellen Richtlinien der Schule abhängt. Es empfiehlt sich daher die Schule zu kontaktieren und zu erfragen ob ein Schulbesuch weiterhin erforderlich ist wenn man freiwillig wiederholt.

Es ist jedoch zu bedenken: Dass ein Schulabbruch negative Auswirkungen haben kann. Wenn man sich von der Schule abmeldet und dadurch nicht weiterhin als Schüler gilt, kann dies zu Problemen bezüglich Kindergeld und Krankenversicherung führen. Ohne eine alternative Beschäftigung oder Ausbildung drohen finanzielle Einbußen oder sogar finanzielle Probleme.

Darüber hinaus stellt sich die Frage ob es sinnvoll ist die Chance zu verpassen den Stoff erneut zu lernen, wenn man ihn bereits in einem Durchlauf nicht genügend verstanden hat. Wenn man die Möglichkeit hat den Stoff doppelt zu lernen könnte dies dazu beitragen die Kenntnisse zu vertiefen und das Verständnis zu optimieren.

Insgesamt ist es ratsam mit der Schule zu kommunizieren und zu klären welche Regelungen für einen Schulbesuch während einer freiwilligen Wiederholung gelten. Es ist wichtig die möglichen Konsequenzen eines Schulabbruchs zu berücksichtigen und abzuwägen ob es sinnvoll ist die Chance zu nutzen den Stoff nochmals zu wiederholen.






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