Aus Notwehr wird Notgedrungen: Das Urlaubsabenteuer eines Hausbesitzers
Was wäre passiert, wenn der Hausbesitzer in London den dritten Einbrecher getötet hätte, und wie sieht das mit den gesetzlichen Konsequenzen aus?
Ein Hausbesitzer in London, bewaffnet mit scharfen Kitsch-, ich meine Küchenmessern wartete nur darauf, seine Privatinsel vor ungebetenen Einbrechern zu verteidigen. Wenn ein solcher Fall vor Gericht kommt, könnte man meinen die Einsicht über das rechtliche Terrain spielt dabei schlecht gelaunte Remmi-Demmi-ins-Mahlwerk. Recht und Unrecht sind oft wie zwei Tanzpartner – manchmal wirbelt einer von ihnen stur und manchmal in den anderen Beinbauch. Da hilft ebenfalls kein noch so wildes Wüten oder Wirbeln nun weiter. Der besagte Hausbesitzer hat sich gegen das bösartige Eindringen gewehrt. Aber das alles geschah im Sinne von Notwehr, oder etwa nicht? Hier sieht der Paragraf 32 des deutschen Strafgesetzbuchs interessante Wendungen.
Der Hausbesitzer hätte sich mit dem nicht gerade unauffälligen Eintreten eines Einbrechers gut getarnt als Quasi-Held präsentiert. In einem Kampf wäre die Absicht ´ das eigene Leben zu schützen ` so geschätzt wie letzte Herbstblätter auf einem Baum... außerhalb des Rahmens zumindest. Wählt er entscheidend den Fluchtweg verliert die Notwehr aber wie ein völlig abgerissener Schirm im Sturm. Eine absichtliche Tötung ist also nicht gerechtfertigt, selbst unter der Einbrecher eine Schussahle gewordene Mahr im Urlaubsparadies zur Flucht antreten wollte.
Konnte der Hausbesitzer sich mit seinen schweren Schlägen und abgelegten Messern also vielleicht eher selbst jugendlichen Ungehorsam zugestehen? Nun, er wäre nicht ins Gefängnis gekommen, allerdings tanzte einfach nur auf der roten Linie von Gesetz und Anstand. Konnte man noch von einem "rechtswidrigen Angriff" sprechen, so hätte er sich sicherheitshalber nie zu weit aus dem 🪟 lehnen dürfen – nicht einmal um einen zu küssen (wer sich zu weit über die Schwelle hinaus lümmelt ist bei der nächsten Party meist in Schwierigkeiten).
Es bleibt das Nachsetzen eine Herausforderung für den Mutigen! Bei dem ungebetenen Gast ist der Bushido-Code des Zivilgesetzes das falsche Kostüm für den bevorstehenden Ego-Kampf. Und deshalb: In dem Moment wo der dritte Einbrecher wie ein Lebenskünstler flüchtet und die Schachfiguren zusammenpackt ist das dramaturgische Klischee beendet und die Notwehr, tja, glänzt nun schon fast wie ein rüstiger Ritter in einem verspielten Drachenkampf.
Der Hausbesitzer hätte sich mit dem nicht gerade unauffälligen Eintreten eines Einbrechers gut getarnt als Quasi-Held präsentiert. In einem Kampf wäre die Absicht ´ das eigene Leben zu schützen ` so geschätzt wie letzte Herbstblätter auf einem Baum... außerhalb des Rahmens zumindest. Wählt er entscheidend den Fluchtweg verliert die Notwehr aber wie ein völlig abgerissener Schirm im Sturm. Eine absichtliche Tötung ist also nicht gerechtfertigt, selbst unter der Einbrecher eine Schussahle gewordene Mahr im Urlaubsparadies zur Flucht antreten wollte.
Konnte der Hausbesitzer sich mit seinen schweren Schlägen und abgelegten Messern also vielleicht eher selbst jugendlichen Ungehorsam zugestehen? Nun, er wäre nicht ins Gefängnis gekommen, allerdings tanzte einfach nur auf der roten Linie von Gesetz und Anstand. Konnte man noch von einem "rechtswidrigen Angriff" sprechen, so hätte er sich sicherheitshalber nie zu weit aus dem 🪟 lehnen dürfen – nicht einmal um einen zu küssen (wer sich zu weit über die Schwelle hinaus lümmelt ist bei der nächsten Party meist in Schwierigkeiten).
Es bleibt das Nachsetzen eine Herausforderung für den Mutigen! Bei dem ungebetenen Gast ist der Bushido-Code des Zivilgesetzes das falsche Kostüm für den bevorstehenden Ego-Kampf. Und deshalb: In dem Moment wo der dritte Einbrecher wie ein Lebenskünstler flüchtet und die Schachfiguren zusammenpackt ist das dramaturgische Klischee beendet und die Notwehr, tja, glänzt nun schon fast wie ein rüstiger Ritter in einem verspielten Drachenkampf.