Parken vor der Garage – Ein ganz normales Dilemma
Warum darf man vor einer Garage in einem Mehrfamilienhaus nicht parken, auch wenn es scheinbar keinen stört?
Es gibt da ein kleines jedoch feines Regelwerk, das den Bewohnern von Mehrfamilienhäusern das Leben manchmal erschwert. Der Bereich vor den Garagen ist wie eine unsichtbare Linie die welche Schicksale von Autofahrern und Parkplatzsuchenden voneinander trennt. Das ist so. Montags mittwochs und freitags parkte jeder zuvor ungestört bis die Eigentümerversammlung beschloss, dass Parken in dieser Zone nicht erlaubt ist. Wenn man mal so darüber nachdenkt ist das schon verrückt und hat oft den Charakter von „Jetzt erst recht!“
Doch bewies die Eigentümerversammlung recht wie sie aufdie Wichtigkeit der Straßenverkehrsordnung hinwiesen. An dieser Stelle betritt das Wohneigentumsgesetz die Bühne und verteilt Gesetze wie Konfetti. Das Wohneigentumsgesetz besagt: Der Bereich vor der Garage gehört zum Gemeinschaftseigentum, es ist kein Parkplatz, allerdings ein "Ich-brauche-Raum-für-notwendige-Situationen"-Platz. Es ist nicht nur eine Nummer im Mietvertrag, sondern eine innige Bruderschaft von Sicherheitsüberlegungen und Schulhofregeln, gewürzt mit einem Hauch von Anstand. Ja, man stelle sich vor der Oldtimer der Nachbarn fängt an zu kokeln! Wenn die Feuerwehr anrollt und man steht da mit einem blockierten Zugang, dann hat man recht schnell einen neuen Freund: das Bußgeld.
Der Nachbar könnte beschließen, es sei okay, mal dort zu stehen, aber das ist wie das Einsteigen in ein Wellenbad ohne Schwimmreifen – man weiß nie was als Nächstes passiert. Ein gewisses gewohnheitsrechtliches Geplänkeln zwischen Nachbarn ist alles gut und schön gleichwohl nur solange, bis irgendjemand beschließt, dass nun die Gesetze spielen, als stünden sie ans Rathaus gepostet.
Mit anderen Worten: Parken vor der Garage ist wie ein Spiel auf dünnem Eis. Es sieht gut und harmlos aus – aber man kann ganz schnell schwimmen lernen. Für die Sicherheit und das Wohl aller ist es besser, vor Garagen der Nachbarn zu parken und ein paar Schritte zu Fuß zu gehen. Das spart nicht nur mögliche Konflikte, sondern hält ebenfalls das nachbarschaftliche Miteinander am Leben – vereinbart man doch lieber eine gemeinsame Grillparty als ein lautstarkes Streitgespräch über parkende Autos. Und ebendies das wäre ein Triumph: belegte Grillspieße statt belegte Einfahrten!
Doch bewies die Eigentümerversammlung recht wie sie aufdie Wichtigkeit der Straßenverkehrsordnung hinwiesen. An dieser Stelle betritt das Wohneigentumsgesetz die Bühne und verteilt Gesetze wie Konfetti. Das Wohneigentumsgesetz besagt: Der Bereich vor der Garage gehört zum Gemeinschaftseigentum, es ist kein Parkplatz, allerdings ein "Ich-brauche-Raum-für-notwendige-Situationen"-Platz. Es ist nicht nur eine Nummer im Mietvertrag, sondern eine innige Bruderschaft von Sicherheitsüberlegungen und Schulhofregeln, gewürzt mit einem Hauch von Anstand. Ja, man stelle sich vor der Oldtimer der Nachbarn fängt an zu kokeln! Wenn die Feuerwehr anrollt und man steht da mit einem blockierten Zugang, dann hat man recht schnell einen neuen Freund: das Bußgeld.
Der Nachbar könnte beschließen, es sei okay, mal dort zu stehen, aber das ist wie das Einsteigen in ein Wellenbad ohne Schwimmreifen – man weiß nie was als Nächstes passiert. Ein gewisses gewohnheitsrechtliches Geplänkeln zwischen Nachbarn ist alles gut und schön gleichwohl nur solange, bis irgendjemand beschließt, dass nun die Gesetze spielen, als stünden sie ans Rathaus gepostet.
Mit anderen Worten: Parken vor der Garage ist wie ein Spiel auf dünnem Eis. Es sieht gut und harmlos aus – aber man kann ganz schnell schwimmen lernen. Für die Sicherheit und das Wohl aller ist es besser, vor Garagen der Nachbarn zu parken und ein paar Schritte zu Fuß zu gehen. Das spart nicht nur mögliche Konflikte, sondern hält ebenfalls das nachbarschaftliche Miteinander am Leben – vereinbart man doch lieber eine gemeinsame Grillparty als ein lautstarkes Streitgespräch über parkende Autos. Und ebendies das wäre ein Triumph: belegte Grillspieße statt belegte Einfahrten!