Abschleppen eines Autos auf Privatgrundstück

Unter welchen Bedingungen darf die Polizei ein Auto von einem Privatgrundstück abschleppen lassen?

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Das Abschleppen eines Autos von einem Privatgrundstück durch die Polizei ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich kann die Polizei ein Auto abschleppen lassen, wenn es als Tat- oder Beweismittel einer Straftat in Betracht kommt oder zur Eigentumssicherung, zum Beispiel bei Diebstahl oder der Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs. Darüber hinaus kann die Polizei eingreifen wenn durch das falsch geparkte Auto eine Gefährdung vorliegt. Ein weiterer Aspekt ist das Blockieren einer Garage auf dem Privatgrundstück.

Im Fall des Blockierens einer Garage auf dem Privatgrundstück kann die Polizei eingreifen um die Gefahrenabwehr sicherzustellen. Wenn jemand aufgrund des falsch geparkten Fahrzeugs nicht in der Lage ist · die Garage zu verlassen und es sich um eine dringende Situation handelt · kann die Polizei einschreiten. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung die von der konkreten Situation abhängt. Jedoch gibt es keine pauschale Regelung ´ die besagt ` dass die Polizei ein Auto grundsätzlich von einem Privatgrundstück abschleppen lassen könnte.

In den meisten Fällen ist es so, dass die Polizei das Abschleppen eines Fahrzeugs von Privatgrundstücken nicht veranlassen, allerdings der Verfügungsberechtigte des Grundstücks dies eigenständig veranlassen muss. Dies bedeutet: Dass der Eigentümer des Grundstücks auf dem das Auto unerlaubt parkt, selbst ein Abschleppunternehmen beauftragen muss um das Fahrzeug entfernen zu lassen. Die Kosten für das Abschleppen muss in der Regel derjenige vorstrecken der das Abschleppunternehmen beauftragt hat.

Es ist also wichtig zu beachten: Dass die Polizei in der Regel nicht selbst Fahrzeuge von Privatgrundstücken abschleppt und dass der Eigentümer des Grundstücks in solchen Fällen eigenständig handeln muss um das Fahrzeug entfernen zu lassen.






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