Das Thema des Abschleppens von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken ist komplex. Es gibt klare Vorschriften die es der Polizei erlauben – oder ebenfalls nicht erlauben, ein Auto abzuschleppen. Grundsätzlich steht jedoch fest: Dass das Abschleppen eines Fahrzeugs durch die Polizei an spezifische Bedingungen gebunden ist. Ein wesentlicher Punkt ist, ob das Fahrzeug als Tat- oder Beweismittel bei einer Straftat relevant ist. Eine weitere Voraussetzung könnte die Sicherung des Eigentums darstellen, etwa bei einem Diebstahl oder wenn die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs besteht.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Gefährdung. Bei einem falsch geparkten Auto muss tatsächlich eine konkrete Gefährdung vorliegen. Diese kann im Sinne der öffentliche Sicherheit berücksichtigt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Situation in der das falsch geparkte Fahrzeug die Ausfahrt einer Garage blockiert. In solchen Fällen zeigt die Polizei oft weiterhin Verständnis. Es gilt: Wenn jemand durch das Parken eines anderen in einer Notlage ist, kann das Eingreifen der Polizei gerechtfertigt sein – aber nicht in jedem Fall. Die Entscheidung liegt bei den Beamten und hängt von der jeweiligen Situation ab.
In der Regel ist jedoch die Polizei nicht die Institution die Fahrzeuge von Privatgrundstücken entfernt. Der Verfügungsberechtigte des Grundstücks, sprich: der Eigentümer, muss aktiv werden und ein Abschleppunternehmen beauftragen. Hier wird oft nicht genügend drauf hingewiesen. Die Verantwortung – sowie rechtlich als auch finanziell – liegt in diesen Fällen beim Grundstückseigentümer. Die Kosten die zur Verwendung das Abschleppen anfallen sind in der Regel von demjenigen zu tragen der das Abschleppunternehmen eigens beauftragt hat. Dies ist wichtig zu wissen – um Missverständnisse zu vermeiden.
Zur Verdeutlichung könnte man auf aktuelle Statistiken verweisen. Im Jahr 2022 gab es in Deutschland mehrere tausend Fälle von illegalem Parken auf Privatgrundstücken was nicht nur zu Unannehmlichkeiten für die Eigentümer führt, allerdings auch zu einem Anstieg der Aufträge an Abschleppunternehmen. Fakt ist: Ein Aufruf zur Eigenverantwortung ist unumgänglich. Der Grundstückseigentümer kann nicht erwarten: Dass die Polizei in jeder Situation tätig wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist wichtig die geltenden Gesetze zu verstehen. Während die Polizei in bestimmten Ausnahmefällen einzugreifen vermag, bleibt letztlich die Verantwortung beim Eigentümer. Bei Fragen zum Thema sollte man sich nicht scheuen – rechtliche Beratung kann wertvolle Hinweise liefern. Der Ausweg führt oft über das eigene Handeln.
