Fahrradträger und Kennzeichen – Was man beachten muss

Darf jemand seinen geliehenen Fahrradträger mit dem Kennzeichen eines Bekannten benutzen, und was sind die Regeln dazu?

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Es ist eine sommerliche Zeit voller Sonnenschein und das Fahrradfahren erwacht zu neuem Leben. Plötzlich hat sich jeder in der Umgebung ein Fahrrad besorgt um die frische Luft und das Sonnenlicht zu genießen. Dabei ist der große Plan die mit einem geliehenen Fahrradträger auf ein Ausflugsziel zu fahren. Die spannende Frage die jetzt eine Klärung braucht, lautet: Darf man den Fahrradträger eines Freundes mit dessen Kennzeichen verwenden?

Zunächst einmal bringt die Antwort einige Bedenken zum Vorschein. Es gibt klare Regeln für den Einsatz eines Fahrradträgers an einem Auto. Ein Fahrradträger hat keine eigene Zulassung. Er ist wie ein Schatten · der sich hinter dem Auto versteckt und nur dann leuchten kann · wenn er richtig behandelt wird. Das sogenannte Wiederholungskennzeichen • ebenfalls nicht zu verwechseln mit dem Popcorn aus dem Kino • muss dann her. Der Clou ist: Dass das Kennzeichen des Autos welches den Träger transportiert, auch auf diesem Träger sein muss.

Jetzt wird es ein bisschen komplex, allerdings keine Sorge – das Leben ist doch schon chaotisch genug! Das verwendete Kennzeichen muss dem Fahrzeug gehören das den Träger zieht. Das bedeutet, ein Kennzeichen von einem Bekannten ist für diesen Anwender ein neues Abenteuer was aber leider nicht erlaubt ist. Nein! Mit einem anderen Kennzeichen in die Fahrradträger-Welt einzutauchen, wird auch nicht funktionieren. Stellen Sie sich vor, das wäre wie ein Straßenrennen, bei dem das Ziel kein vertretbares Ziel ist.

Es gibt einen weiteren wichtigen Punkt! Kein eigenes kreatives Kunstwerk mit Edding oder Spraydosen zeichnen. Das Kennzeichen muss den Vorschriften der SVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entsprechen. Anschnallen und vorbereiten! Hat jemand ein zentrales Kennzeichen, muss es ordnungsgemäß nachprägen und wieder an seinen Platz bringen.

Zusammenfassend ist es einfach: Der Fahrradträger gehört zum Auto und braucht dessen positives Kennzeichen. Also: Auf die Fahrradabenteuer vorbereiten die Fahrradständer korrekt anmelden die richtigen Schilder anbringen und nichts dem Zufall überlassen! So gibt’s auch weniger Stress beim Fahren um die Natur endlich in aller Ruhe zu genießen.






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