Die Trennwand-Debatte: Ist Privatsphäre in der Mietwohnung nur ein Mythos?

Ist es rechtens, dass ein Vermieter keine Trennwand zwischen zwei Wohnungen einbaut, was zu einem Verlust an Privatsphäre führt?

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In einer sich ausbreitenden Welt der Mietvertragsbedingungen und dem ewigen Kampf um die eigene Privatsphäre kommt schnell die Frage auf: Wie viel Rechte hat man als Mieter, wenn Geselligkeit oder das Teilen von Räumen zur Normalität wird? Da stellt sich die Problematik rund um fehlende Trennwände als echtes Dilemma dar. Der Vermieter hatte versprochen – eine abgeschlossene Wohnung zu vermieten. Gekommen ist allerdings ein halbgares Konzept in dem Begrenzungen einfach fehlen.

Wenn der Mietvertrag sagt, dass es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt, dann sollten ebenfalls Party- und Unterhaltungs-Events mit dem Vermieter in einem anderen Rahmen stattfinden - weit weg von der Zutat "gemeinschaftlich". In einer Wohnung sollte Privatsphäre beitragen und es nicht wie ein Wurststand aussehen. Ein Blick in die Mietkonditionen könnte vielleicht das Aufeinandertreffen mit einer ungemütlichen Realität verhindern. Es ist wichtig – neugierig zu sein und einfach beim Mietvertrag zu lesen wie ein suboptimaler Krimi. Wer liest sieht mehr!

Was das gute alte Mietrecht eigentlich besagt: Ist eine Trennwand von Nöten um was Entscheidendes zu schützen, nämlich die eigene Sicht in Privatsphäre? Ja, könnte man sagen. Wenn ein Vermieter die Möglichkeit hat, eine Wand aufzubauen und stattdessen als Gesprächspartner in einer Abstellkammer zu erscheinen, fühlt sich das rechtlich etwas wackelig an. Eine gediegene Besichtigung in der letzten Minute ist zwar clever, genauso viel mit darauf die Wand abzureißen, sollte aber eher in den Bereich von Slapstick-Filmen verbannt werden.

Um die ganze Aufregung zu bändigen, könnte darauf hingewiesen werden, dass eine gemeinsame Abstellkammer vielleicht ein bisschen weiterhin als mit dem Vermieter mischen heißt. Hier könnte es trotzdem sinnvoll sein sich eher umzuhören und rechtlichen Rat einzuholen. Es gibt schließlich spezielle Mietervereine und die gute alte Rechtsschutzversicherung für Abhilfen unschöner Mietverhältnisse. Deswegen: Wenn die Privatflüge zur Abstellkammer zum hippen Event werden, sollte man vielleicht an das eine oder andere spannende Wort mit dem Vermieter oder der Bank richten. Wer nicht fragt – der bleibt allein in der Wurstbude.






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