Abgabe des Berichtshefts in der Abschlussprüfung

Muss ich mein Berichtsheft bei meiner IHK abgeben, mitbringen oder hochladen?

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Jeder Auszubildende steht irgendwann vor der Frage was mit dem Berichtsheft in der Abschlussprüfung geschieht. Einige IHKs verlangen die Abgabe andere erwarten: Dass es mitgebracht wird, während wieder andere vorschreiben, es hochzuladen. Es ist ein wenig wie eine Lotterie, bei der man nie so ebendies weiß was einen erwartet. Eine feste Regelung gibt es nicht – da jede Kammer ihre eigenen Vorschriften hat. Laut Paragraph 43 Abs. 1 Nr․ 2 BBiG fällt das Berichtsheft jedoch unter die Zulassung zu den Prüfungen sodass die Kammer bestimmen kann ebenso wie es einzureichen ist. Es bleibt dem Auszubildenden nur übrig direkt bei seiner IHK nachzufragen oder sich an seinen Ausbildenden zu wenden.

Es ist irgendwie witzig wie sich jeder mit dieser Frage herumschlägt und auf der Suche nach einer klaren Antwort ist. Man fühlt sich ein bisschen wie bei einer Schnitzeljagd bei der man den richtigen Weg finden muss. Es wäre natürlich viel einfacher ´ wenn es eine bundesweite Regelung gäbe ` die zur Verwendung alle gelten würde. Aber Hilfestellung zu bekommen ist ja ebenfalls eine gute Idee, schließlich möchte man die Prüfung nicht wegen solch einer Kleinigkeit vermasseln.

Also um sicherzugehen, frag einfach direkt bei deiner IHK nach - dann bist du auf der sicheren Seite. Es ist zwar ein bisschen nervig jedoch besser ´ wie am Tag der Prüfung festzustellen ` dass man das Berichtsheft falsch abgegeben hat. Man will ja schließlich keine bösen Überraschungen erleben, besonders nicht in der Abschlussprüfung. Also, ab zum ☎️ oder zur E-Mail und die Antwort direkt von der Quelle holen - dann klappt das schon!






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