Klassenfotos online - Datenschutz vs. Erinnerungen

Was passiert, wenn alte Klassenfotos auf Plattformen wie Stayfriends oder Facebook hochgeladen werden, obwohl man damit nicht einverstanden ist? Kann man dagegen vorgehen und wie sieht es mit dem "Recht am eigenen Bild" aus, insbesondere bei alten Klassenfotos?

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Wenn alte Klassenfotos ungefragt auf sozialen Netzwerken auftauchen, stellt sich die Frage nach dem Schutz der Privatsphäre und des Rechts am eigenen Bild. Obwohl die Veröffentlichung von Klassenfotos bereits vor langer Zeit erfolgte, gelten für sie dennoch die heutigen Datenschutzbestimmungen. Das "Recht am eigenen Bild" schützt grundsätzlich vor ungewollter Verbreitung von persönlichen Aufnahmen. Allerdings wird hier eine Grauzone berührt, denn wer entscheidet darüber, ob die Veröffentlichung alter Klassenfotos tatsächlich gegen den Willen der darauf Abgebildeten erfolgt?

In der Praxis gestaltet sich der Schutz von alten Klassenfotos schwierig da es oft unmöglich ist alle ehemaligen Klassenkameraden um Erlaubnis zu fragen. Dennoch sollte man bedenken – dass das Zeigen alter Klassenfotos in einem privaten Rahmen oft von sentimentalem Wert ist und schöne Erinnerungen wecken kann. Wesentlich problematischer wird es, wenn Fotos ohne das Einverständnis der Betroffenen in öffentlichen Foren geteilt werden, da dies die Privatsphäre verletzen kann.

Es wird empfohlen sensibel mit dem Hochladen und Teilen alter Klassenfotos umzugehen und im Zweifelsfall die Betroffenen zu informieren und ihr Einverständnis einzuholen. Letztendlich liegt es ebenfalls an den Plattformen selbst · angemessene Richtlinien und Schutzmechanismen zu implementieren · um die Privatsphäre ihrer Nutzer zu wahren.






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