Aus- und Rückmeldung an der Uni: Was muss beachtet werden?

Bis wann kann man sich an der Uni problemlos ausschreiben und was passiert, wenn man angenommen wurde, aber einen Dienst antreten muss?

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Wenn du an der Uni angenommen wurdest jedoch einen Dienst antreten musst, gibt es in der Regel Sonderregelungen. Viele Universitäten bieten die Möglichkeit der sogenannten Rückstellung an. Diese beantragst du nach der Annahme deiner Bewerbung. Nach dem Dienst kannst du dich dann erneut bewerben und wirst aufgrund der Rückstellung bevorzugt behandelt um den zurückgestellten Studienplatz zu erhalten. Es ist ratsam sich bei den Studienberatungen der Universitäten zu informieren um alle nötigen Schritte zu kennen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass es an jeder Universität einen festgelegten Termin gibt bis zu dem man sich folgenfrei exmatrikulieren kann. Es ist nicht ratsam · sich nach Studienbeginn ohne Grund exmatrikulieren zu lassen · da dies als Studienabbruch gilt. Für alle Fragen rund um das Thema Aus- und Rückmeldung und ebenfalls eventuelle Sonderregelungen ist es empfehlenswert, sich an die Studienberatung zu wenden und sich dort individuell beraten zu lassen. Bleibe am Ball und kläre alle Unklarheiten rechtzeitig um keine wichtigen Fristen zu verpassen.






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