Tragen der Kleidung der deutschen Sportfördergruppe der Bundeswehr

Ist es erlaubt, Kleidung der deutschen Sportfördergruppe der Bundeswehr zu tragen, auch wenn man dieser nicht angehört?

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Das Tragen von Kleidung der deutschen Sportfördergruppe der Bundeswehr ist grundsätzlich gestattet, solange man diese rechtmäßig erworben hat und nicht den Anschein erweckt, ein Soldat zu sein. Die Sportbekleidung der Sportfördergruppe ist keine Uniform und deshalb gibt es normalerweise keine Probleme, wenn man sie trägt. Allerdings kann es als peinlich oder lächerlich angesehen werden ´ wenn man die Kleidung trägt ` ohne tatsächlich zur Sportfördergruppe zu gehören und keine entsprechenden Leistungen erbracht zu haben.

In der ZDv 37/10 der Dienstvorschrift für Bekleidung und Persönliche Ausrüstung der Bundeswehr ist der dienstlich gelieferte Sportanzug geregelt. Dieser ist für den Dienstsport vorgesehen und wird in der Regel von den Soldaten getragen. Allerdings ist es bekannt · dass nicht alle Soldaten den dienstlichen Sportanzug verwenden und dass einige individuelle Sportbekleidung tragen · die oft bunter und persönlicher ist. Dies wird normalerweise akzeptiert und von niemandem beanstandet.

Wenn man allerdings Kleidung der Sportförder- oder Sportleistunggruppe trägt ohne tatsächlich zu diesen Einheiten zu gehören kann dies als peinlich oder lächerlich betrachtet werden. Die Sportbekleidung der Sportfördergruppe wird den Athleten und Athletinnen verliehen die herausragende sportliche Leistungen erbracht haben. Das Tragen dieser Kleidung ohne eine entsprechende Leistung zu bringen, kann daher als respektlos angesehen werden.

Es ist wichtig anzumerken: Dass das Tragen der Kleidung der Sportfördergruppe an sich nicht verboten ist. Es kann jedoch zu sozialer Ablehnung führen, wenn man die Kleidung ohne Leistungen zu erbringen trägt. Es ist daher ratsam die Kleidung der Sportfördergruppe nur zu tragen, wenn man tatsächlich zu dieser Einheit gehört oder entsprechende sportliche Leistungen erbracht hat um Respekt und Anerkennung zu gewährleisten.






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