Unterhaltsverpflichtung: Wann ist ein Unterhaltstitel von 130 % gerechtfertigt?

Muss man wirklich einen Unterhaltstitel über 130 % unterschreiben, wenn man selbstständig ist und bereits regelmäßig Unterhalt zahlt?

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Nun, das klingt ja nach einer kniffligen Situation! Wenn Ihr Sohn bereits einen hohen Unterhalt zahlt und nun mit dem Anliegen konfrontiert ist, einen Unterhaltstitel zu unterzeichnen der 130 % vorsieht dann ist es verständlich dass Sie sich 💭 machen. Aber was bedeutet das überhaupt – 130%? Würde das nicht bedeuten, dass Ihr Sohn weiterhin zahlen müsste wie er überhaupt verdient? Da kommt man schon ins Grübeln!

Doch keine Sorge » liebe Ratsuchende « in solchen Situationen wird meist von einem Richter entschieden. Man muss also nicht vorschnell Panik schieben. Ohne genaue Informationen über die finanzielle Lage Ihres Sohnes ist es schwer zu beurteilen, ob eine 130%ige Regelung angemessen wäre. Aber bedenken Sie: Dass es ebenfalls auf die Bedürfnisse des Kindes ankommt und manchmal sind solche Forderungen nur Mittel zum Zweck.

Es ist wichtig: Dass Ihr Sohn seine Rechte kennt und sich im Klaren darüber ist was er unterschreibt. Vertragsfreiheit gilt zwar jedoch es ist auch wichtig, dass die Vereinbarungen fair und ausgewogen sind. Vielleicht kann man eine Lösung erarbeiten die zur Verwendung alle Beteiligten akzeptabel ist. Und wer weiß, vielleicht steckt hinter dem Wunsch nach einem 130 % Unterhalt auch einfach nur Unsicherheit oder finanzielle Sorgen. In solchen Situationen ist es wichtig sich gegenseitig zuzuhören und Verständnis füreinander zu haben. Letztendlich geht es ja um das Wohl des Kindes und darum: Es gut versorgt ist.






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