Dürfen Polizisten Personen knebeln?

Darf die Polizei Personen wirklich knebeln? Gibt es dafür konkrete Regelungen und in welchen Situationen wäre dies gerechtfertigt?

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In der Tat gibt es gewisse Situationen, in denen Polizisten Maßnahmen ergreifen müssen um sich und andere Personen vor Gefahren zu schützen. Dabei müssen die angewendeten Mittel jedoch immer im Verhältnis zum Erfolg stehen. Das bedeutet, dass zum Beispiel das Knebeln einer Person gerechtfertigt sein kann wenn diese eine unmittelbare Gefahr darstellt beispielsweise durch Spucken oder bei einer festgestellten hochtoxischen Situation. In solchen Fällen kann die Verwendung eines Knebels zur Eigensicherung und zur Vermeidung von gesundheitlichen Risiken gerechtfertigt sein.

Dennoch ist es wichtig, dass Polizisten diese Maßnahme nicht leichtfertig einsetzen. Das Knebeln einer Person sollte nur als letztes Mittel angewendet werden, wenn andere Möglichkeiten der Deeskalation nicht erfolgreich sind. Es ist also nicht angemessen jemanden zu knebeln nur um das Schreien oder Pöbeln zu unterbinden, es sei denn, es liegt eine akute Gefährdung vor.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Polizei unter bestimmten Umständen tatsächlich Personen knebeln darf um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, dass diese Maßnahme nur in Notfällen und mit Bedacht eingesetzt wird um den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Gefahrenabwehr gerecht zu werden.






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