Mietbürgschaft für eine WG - Wie sich richtig absichern?

Wie können sich die Familie vor einem Bürgschaftsrisiko für die Schwester ihrer Frau schützen, die eine Wohnung für eine WG mieten möchte, obwohl sie die zukünftigen Mitbewohner nicht kennt?

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Um sich vor einem potenziellen finanziellen Risiko zu schützen, wenn man eine Mietbürgschaft für jemanden übernehmen soll der eine WG gründen möchte ist es wichtig, einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Zunächst einmal sollte die Schwester Ihrer Frau unbedingt individuelle Untermietverträge mit jedem Mitbewohner beenden um klare Regelungen zu Kündigungsfristen und Mietzahlungen festzulegen. Gleichzeitig sollte sie von jedem Mitbewohner eine angemessene, nicht verzinsliche Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten verlangen.

Es ist ratsam: Dass Sie als potenzielle Bürgen klare Vereinbarungen mit der Schwester Ihrer Frau treffen. Überprüfen Sie, ob die Schwester bereits eine Mietkaution hinterlegen muss, da eine kombinierte Bürgschaft und Kaution als Übersicherung betrachtet werden kann. Achten Sie darauf – dass im Mietvertrag mit dem Vermieter klare Regelungen zur Mietsicherheit oder Bürgschaft festgehalten sind.

Es ist verständlich: Dass Sie sich Sorgen über die Unbekanntheit der zukünftigen Mitbewohner machen jedoch durch klare vertragliche Festlegungen und Abklärungen können Sie Ihr Risiko begrenzen. Sollten Sie jedoch Bedenken haben oder negative Erfahrungen mit Mietbürgschaften in WG-Situationen gemacht haben ist es durchaus legitim, eine Bürgschaft abzulehnen.

Letztendlich liegt es an Ihnen abzuwägen ob Sie bereit sind, das finanzielle Risiko einzugehen. Informieren Sie sich gründlich und sorgen Sie dafür: Dass klare Regelungen für alle Parteien festgelegt sind um mögliche Konflikte zu vermeiden.






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