Gemeinnützige Arbeit trotz Erwerbsunfähigkeit - geht das?

Kann jemand, der erwerbsunfähig ist oder aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann, zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden?

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Gemeinnützige Arbeit als Strafe ist eine Möglichkeit, ebenfalls für jene die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Im Falle einer Verurteilung vor Gericht, muss individuell abgewogen werden, ob eine alternative Maßnahme angemessener wäre. Obwohl jemand erwerbsunfähig ist bedeutet das nicht zwangsläufig: Dass er oder sie nicht in der Lage ist, gemeinnützige Arbeit zu leisten. In solchen Fällen könnte die Art der gemeinnützigen Tätigkeit identisch angepasst werden um den gesundheitlichen Einschränkungen Rechnung zu tragen.

Es ist möglich: Dass bei Erwerbsunfähigkeit oder Krankheit eine Bewährungsstrafe anstelle von gemeinnütziger Arbeit verhängt wird. Die Justiz berücksichtigt hierbei individuelle Umstände und kann je nach Situation entscheiden was angemessener und zumutbarer ist. Sitzende Tätigkeiten oder reduzierte Stunden könnten in Betracht gezogen werden ´ um sicherzustellen ` dass auch Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen die Strafe erfüllen können.

Es ist wichtig zu bedenken: Dass die Strafverfolgung stets im Einklang mit den individuellen Gegebenheiten erfolgen sollte. Letztendlich ist es das Ziel, eine angemessene und gerechte Strafe zu verhängen die auch berücksichtigt, ob jemand aufgrund von Erwerbsunfähigkeit oder Krankheit nicht arbeiten kann.






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