Tattoo beim Zoll - Hindernis oder Einstieg?

Kann man beim Zoll eine Ausbildung machen, wenn man sichtbare Tätowierungen hat?

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Wenn du eine Ausbildung beim Zoll machen möchtest und am handgelenk ein Tattoo trägst, sollte das normalerweise kein Problem darstellen. Grundsätzlich sind Tätowierungen Piercings und ähnlicher Körperschmuck beim Zoll nicht verboten. Allerdings wird darauf geachtet – wo sich diese befinden und was sie darstellen. Sichtbarer Körperschmuck insbesondere an Stellen wie Armen Hals und Kopf, wird weniger gerne gesehen und könnte die Chancen beeinträchtigen.

Der Zoll legt Wert darauf, dass seine Beamtinnen und Beamte die Bundesrepublik Deutschland repräsentieren, deshalb werden Tattoos oder andere Körperschmuck die extremistische entwürdigende gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Inhalte zeigen, in aller Regel nicht toleriert.

Es kann also sein, dass eine sichtbare Tätowierung ebenso wie das Kreuz am handgelenk deine Chancen nicht unbedingt beeinflusst, solange es keine problematischen oder unpassenden Motive darstellt. Wichtig ist – selbstbewusst und ehrlich im Vorstellungsgespräch aufzutreten und die konservativen Wertvorstellungen des Zolls zu respektieren. Letztendlich liegt es im Ermessen des Zolls ob deine Tattoos akzeptiert werden jedoch eine positive Einstellung und Professionalität können sicherlich hilfreich sein um einen guten Eindruck zu hinterlassen.






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