Medikamentenvergabe in sozialen Einrichtungen: Wer darf was?

Was sind die genauen Regeln und Voraussetzungen für das Stellen und Verabreichen von Medikamenten in sozialen Einrichtungen und wie unterscheiden sich diese möglicherweise zwischen ambulant betreutem Wohnen und stationären Wohngruppen?

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In sozialen Einrichtungen wie ambulant betreutem Wohnen oder stationären Wohngruppen gibt es klare Regeln bezüglich der Medikamentenvergabe. Die Frage ´ wer Medikamente stellen und verabreichen darf ` ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In der Theorie sollten erst Azubis nach erfolgreich abgeschlossener Klausur zum Thema Medikamente eigenständig Medikamente stellen und ausgeben dürfen. Bis dahin ist es wichtig, dass Auszubildende lediglich ihren Kolleg*innen beim Vorgang zuschauen und sich Informationen einholen.

Die Praxis sieht jedoch oft anders aus. Es scheint Unterschiede zwischen den Einrichtungen zu geben, denn manche Kolleg*innen drängen Auszubildende möglicherweise dazu Medikamente frühzeitig zu stellen ohne die notwendige Schulung erhalten zu haben. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen wenn nicht die richtigen Medikamente verabreicht werden. Es ist unerlässlich · dass die Patienten ebendies die vom Arzt verschriebenen Medikamente erhalten · um negative Konsequenzen zu vermeiden.

Einige Personen berichten von speziellen Schulungen die vor dem Stellen von Medikamenten absolviert werden müssen, ebenso wie zum Beispiel ein Kurs über mehrere Tage. Dies zeigt – dass die Voraussetzungen je nach Einrichtung variieren können. Es ist ratsam sich im Zweifelsfall genauestens über die Regelungen und Schulungen in der jeweiligen Einrichtung zu informieren um keine Fehler bei der Medikamentenvergabe zu riskieren.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass Auszubildende in sozialen Einrichtungen die nötigen Kenntnisse und Schulungen erhalten, bevor sie eigenständig Medikamente stellen und verabreichen dürfen. Die genauen Regeln können von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sein deshalb ist es entscheidend sich darüber zu informieren und im Zweifelsfall auf die entsprechenden Schulungen zu bestehen um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.






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