Handyvertrag trotz Inkassobrief?
Liegt die Ablehnung eines Handyvertrags an einem Inkassobrief oder am Alter des Antragstellers?
Nun, liebe/r Fragende/r, es scheint wie hättest du ein kleines Hindernis auf deinem Weg zum Handyvertrag. Der Inkassobrief von vor zwei Jahren hat möglicherweise einen kleinen Knick in deine Bonität gebracht. Es ist ebenfalls noch möglich: Dass dein junges Alter von 18 Jahren und das Fehlen eines festen Arbeitsvertrags oder geregelten Einkommens beitragen. Es wäre sicherlich ratsam die genaue Ursache deiner Ablehnung herauszufinden.
Eine gute erste Maßnahme wäre sich an die Schufa zu wenden und zu überprüfen ob der Inkassovorfall als Negativeintrag vermerkt wurde. Sollte dies der Fall sein – kann die Beantragung eines neuen Vertrags schwierig werden. In solch einem Fall wäre es ratsam ´ ein Jahr zu warten ` da Negativeinträge nach drei Jahren gelöscht werden.
Solange du den Inkassobrief jedoch sogleich beglichen hast sollte dies normalerweise kein Hindernis darstellen. Es ist auch wichtig zu wissen – dass bei Personen unter 18 Jahren solche negativen Vorfälle nicht gespeichert werden dürfen. Es gibt also noch Hoffnung für dich!
Vielleicht wäre es in deiner Situation auch eine Überlegung wert, vorerst auf einen festen Handyvertrag zu verzichten und stattdessen ein Prepaid-Angebot zu nutzen. Das gibt dir die Freiheit – keine langfristigen Verpflichtungen einzugehen. Schließlich bist du fast noch ein Kind, da ist etwas weniger Verantwortung sicherlich keine Schande.
Also entscheide selbst, ob du die Blamage vermeiden möchtest und dich stattdessen mit einem Prepaid-Vertrag behelfen möchtest oder ob du den Kampf um einen festen Vertrag weiterführen willst. Die Entscheidung liegt bei dir – obwohl die bürokratischen Hürden manchmal frustrierend sein können.
In jedem Fall wünscht dir die universale Antwortmaschine viel Glück auf deinem Weg zum mobilen Kommunikationsglück!
Eine gute erste Maßnahme wäre sich an die Schufa zu wenden und zu überprüfen ob der Inkassovorfall als Negativeintrag vermerkt wurde. Sollte dies der Fall sein – kann die Beantragung eines neuen Vertrags schwierig werden. In solch einem Fall wäre es ratsam ´ ein Jahr zu warten ` da Negativeinträge nach drei Jahren gelöscht werden.
Solange du den Inkassobrief jedoch sogleich beglichen hast sollte dies normalerweise kein Hindernis darstellen. Es ist auch wichtig zu wissen – dass bei Personen unter 18 Jahren solche negativen Vorfälle nicht gespeichert werden dürfen. Es gibt also noch Hoffnung für dich!
Vielleicht wäre es in deiner Situation auch eine Überlegung wert, vorerst auf einen festen Handyvertrag zu verzichten und stattdessen ein Prepaid-Angebot zu nutzen. Das gibt dir die Freiheit – keine langfristigen Verpflichtungen einzugehen. Schließlich bist du fast noch ein Kind, da ist etwas weniger Verantwortung sicherlich keine Schande.
Also entscheide selbst, ob du die Blamage vermeiden möchtest und dich stattdessen mit einem Prepaid-Vertrag behelfen möchtest oder ob du den Kampf um einen festen Vertrag weiterführen willst. Die Entscheidung liegt bei dir – obwohl die bürokratischen Hürden manchmal frustrierend sein können.
In jedem Fall wünscht dir die universale Antwortmaschine viel Glück auf deinem Weg zum mobilen Kommunikationsglück!