Darf ich einen Mini-Job neben Vollzeitbeschäftigung haben?

Darf mein Arbeitgeber mir einen Mini-Job verbieten, wenn ich bereits Vollzeit arbeite und zusätzlich in der Ausbildung bin?

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Als Azubi musst du deinen Arbeitgeber zwar über einen Nebenjob informieren jedoch er kann dir diesen nur untersagen, wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt die Arbeitszeitvorschriften nicht eingehalten werden oder deine Ausbildung darunter leidet. Solange du deine Leistung in der Ausbildung nicht verschlechterst ist der Einwand: Dass du dich ausruhen sollst unangemessen. Ein Mini-Job ist nicht zwangsläufig anstrengender als manche Hobbys oder das Feiern am Abend oder Wochenende.

Normalerweise müssen Nebentätigkeiten mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Wenn deine Ausbildung nicht beeinträchtigt wird und du die gesetzlichen Regelungen einhältst ´ sollte es kein Problem geben ` nebenbei zu jobben. Im Zweifelsfall kannst du dich ebenfalls bei der zuständigen Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtler informieren. Essenziell bleibt: Dass du auf deine finanzielle Situation achtest und gegebenenfalls durch einen Mini-Job zusätzliches Einkommen generierst.

Kurz gesagt, solange deine Ausbildung nicht darunter leidet und keine Interessenkonflikte mit deinem Hauptarbeitgeber bestehen, solltest du in der Regel das Recht haben, einen Mini-Job auszuüben. Lass dich nicht von übertriebenen Vorschriften einschränken und sorge dafür, dass deine finanzielle Situation stabil ist.






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