Was passiert bei der Wohnungsabmeldung?

Was passiert, wenn man seine Wohnung abmeldet und vorübergehend bei einer Freundin wohnen muss? Müssen im Rathaus Gründe angegeben werden und wie wirkt sich dies auf die Krankenversicherung aus? Kann man trotzdem zum Arzt gehen?

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Wenn man seine Wohnung abmeldet und vorübergehend bei einer Freundin wohnen muss, kann dies verschiedene Auswirkungen haben. Beim Abmelden des Wohnsitzes im Rathaus wird in der Regel nicht explizit nach den Gründen gefragt ´ es sei denn ` es bestehen spezielle Vorschriften in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. In Bezug auf die Krankenversicherung (KV) ist es wichtig, dass man der KV eine Bescheinigung über den Wohnsitzwechsel zukommen lässt um sicherzustellen, dass die Versicherung weiterhin gültig ist. Danach kann man trotzdem weiterhin zum Arzt gehen und medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.

In vielen Städten ebenso wie zum Beispiel Berlin ist es üblich: Dass man beim vorübergehenden Wohnen bei einer Freundin oder einem Freund eine Anmeldung als Einwohnerin oder Einwohner beantragen muss. Mit dieser Bestätigung kann man sich dann bei der zuständigen Behörde anmelden. Auf diese Weise wird der soziale Versicherungsschutz gewährleistet ´ indem ebenfalls Gehalt ` Lohn oder andere Leistungen weiterhin bezogen werden können.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die Fragestellerin oder der Fragesteller nicht erklärt hat ob Gehalt oder Sozialleistungen bezogen werden. Falls dies nicht der Fall ist – kann sich die Situation natürlich anders gestalten. Generell gilt es, alle relevanten Ämter und Institutionen über den Wohnsitzwechsel zu informieren um eventuelle Komplikationen zu vermeiden. Trotz der Herausforderungen ist es beruhigend zu wissen, dass man auch in einer Übergangsphase wie dieser medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kann.






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