Wann ist die Verwendung von Taschenrechnern in der Schule erlaubt?

Ab welcher Klasse darf man auf der Realschule einen Taschenrechner benutzen und wer entscheidet darüber?

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Die Nutzung von Taschenrechnern in der Schule ist ein spannendes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. In den meisten deutschen Bundesländern ist es üblich: Dass Schülerinnen und Schüler in der 7. oder 8. Klasse auf der Realschule einen Taschenrechner verwenden dürfen. Allerdings kann es ebenfalls innerhalb eines Bundeslandes Unterschiede zwischen den Schulen geben, da die genaue Regelung oft von der Schule selbst getroffen wird.

Ein gutes Beispiel hierfür ist Bayern wo Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe ihren Taschenrechner nutzen dürfen. Dennoch kann es vorkommen, dass Lehrkräfte den Einsatz des Taschenrechners in einzelnen Unterrichtsstunden oder Klausuren verbieten, falls sie dies für angemessen halten.

Generell kann man bis zur 8. oder 9. Klasse Mathematikaufgaben ohne Taschenrechner lösen solange es sich um einfache Zahlen handelt. Letztendlich liegt die Entscheidung darüber ´ ab wann Taschenrechner verwendet werden dürfen ` bei der jeweiligen Schule oder dem Lehrer.

Doch keine Sorge der Einsatz von Taschenrechnern sollte vor allem dazu dienen, das Verständnis für mathematische Zusammenhänge zu vertiefen und komplexe Aufgaben zu erleichtern. Also: Erst Taschenrechner, dann die Weltherrschaft!






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