Schweigepflicht des Arbeitgebers - Was darf er über mitarbeiterdaten erzählen?

Darf der Arbeitgeber anderen Personen von vertraulichen Mitarbeiterinformationen, insbesondere dem ALG1-Antrag, erzählen?

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Der Schutz von Mitarbeiterdaten ist ein wichtiges Thema. In der Regel unterliegt der Arbeitgeber einer Schweigepflicht, wenn es um vertrauliche Informationen der Mitarbeiter geht. Das bedeutet: Dass er keine sensiblen Informationen an Dritte weitergeben darf es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung des Mitarbeiters vor oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe. Wenn es um den ALG1-Antrag eines Mitarbeiters geht, hat der Chef grundsätzlich nichts damit zu tun und dadurch ebenfalls kein Recht diese Informationen weiterzugeben.

Allerdings ist es auch wichtig » dem Chef deutlich zu kommunizieren « dass gewisse Informationen vertraulich behandelt werden sollen. In deinem speziellen Fall, in dem du eine schwierige Beziehung zu deinem Vater hast und möchtest, dass er nichts über den ALG1-Antrag erfährt ist es ratsam dem Chef explizit mitzuteilen dass diese Informationen vertraulich sind und nicht weitergegeben werden dürfen.

Es ist zwar gesetzlich geregelt, dass Arbeitgeber vertrauliche Informationen schützen müssen jedoch manchmal kann es vorkommen, dass aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit dennoch Informationen weitergegeben werden. In diesem Fall ist es wichtig · dass du auf deine Rechte bestehst und den Chef daran erinnerst · dass gewisse Informationen vertraulich sind und bleiben sollen.

Letztendlich liegt es am Arbeitgeber verantwortungsvoll mit Mitarbeiterdaten umzugehen und die Privatsphäre der Mitarbeiter zu respektieren. Wenn du Bedenken hast, dass Informationen unbefugt weitergegeben werden könnten ist es ratsam, dies im Vorfeld klar zu kommunizieren und gegebenenfalls darauf zu bestehen, dass vertrauliche Informationen nicht preisgegeben werden.






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