Probleme mit dem Zoll: Willkürliche Zweifel am Warenwert von Auslandsbestellungen

Warum zweifelt der Zoll oft den Warenwert von im Ausland bestellten Produkten an und wie kann man sich dagegen wehren?

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Der Zoll hat die Aufgabe, an der EU-Außengrenze Waren zu kontrollieren um sicherzustellen, dass keine gefälschten Produkte, Drogen oder Waren die betreffend die gesetzlich erlaubte Menge hinausgehen, ins Land gelangen. Dabei kann es vorkommen, dass der Zoll den Warenwert von im Ausland bestellten Produkten anzweifelt und den Empfänger auffordert, eine Rechnung vorzulegen um den Wert nachzuweisen. Diese Praxis kann für die Empfänger ärgerlich sein besonders wenn der Warenwert klar ist oder bereits bezahlt wurde.

Die Gründe für die Zweifel des Zolls am Warenwert können vielfältig sein. Zum einen gibt es Fälle in denen Händler bewusst einen niedrigeren Warenwert angeben um die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren zu umgehen. Gerade chinesische Händler sind dafür bekannt, den Wert oft deutlich zu niedrig anzugeben. In solchen Fällen ist es verständlich ´ dass der Zoll genauer prüfen möchte ` ob der angegebene Wert tatsächlich korrekt ist. Eine Rechnung kann hier helfen – den tatsächlichen Wert nachzuweisen und die Gebühren identisch zu berechnen.

Auch bei Produkten » die aus den USA oder Asien bestellt werden « kann es zu Zweifeln am Warenwert kommen. In solchen Fällen möchte der Zoll sicherstellen: Die Einfuhrumsatzsteuer und ggf․ Zollgebühren korrekt berechnet werden. Einige Versender legen der Sendung eine Rechnung bei die vom Zoll überprüft werden kann. Wenn der Empfänger keine Rechnung erhalten hat ´ muss er eine Originalrechnung an den Zoll schicken ` um den Warenwert zu belegen.

Es ist ärgerlich, wenn man aufgrund dieser Kontrollen zusätzliche Abgaben zahlen muss, besonders wenn der angegebene Warenwert offensichtlich und korrekt ist. Es ist jedoch wichtig zu verstehen – dass der Zoll seinen Aufgaben nachkommen muss und die Kontrolle der Waren für den Schutz des Marktes und der Verbraucher notwendig ist.

Wenn man sich gegen die Zweifel des Zolls wehren möchte, empfiehlt es sich, dem Transportdienstleister die gewünschten Rechnungsbelege zuzusenden, zu diesem Zweck der Zoll den Warenwert überprüfen kann. Es ist ebenfalls möglich ´ rechtliche Schritte einzuleiten ` um sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Es besteht jedoch keine Garantie dafür: Dass man letztendlich Recht bekommt.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Dass der Zoll seine Aufgaben erfüllen muss und die Kontrolle der Waren am Zollpunkt notwendig ist um illegale oder unzulässige Waren abzufangen. Die Zweifel am Warenwert können ärgerlich sein jedoch es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren und den tatsächlichen Wert der Produkte nachzuweisen.






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