Eklige Nachbarn und Untervermietung in Mietshäusern

Darf die Mieterin über mir ihre Wohnung gewerblich untervermieten und dadurch gegen den Mietvertrag verstoßen, wenn sie selbst woanders wohnt? Was können die genervten Nachbarn gegen das laute Trampeln, stinkende Kochgerüche und Fruchtfliegen tun?

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In Mietshäusern ist es üblich, dass Wohnungen nur zu Wohnzwecken vermietet werden. Untervermietung durch die eigentliche Mieterin kann gegen den Mietvertrag verstoßen, insbesondere wenn die Wohnung gewerblich genutzt wird. Wenn die Eigentümerin die Untervermietung gestattet hat ´ wäre es erlaubt freilich nur ` wenn dies im Mietvertrag festgehalten ist. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, den Vermieter darüber zu informieren und gegebenenfalls das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt einzuschalten, wenn es um Regelverstöße wie gewerbliches Kochen oder mangelnde Hygiene geht.

Was die genervten Nachbarn betrifft ist es verständlich: Dass störende Geräusche Gerüche und Ungeziefer belästigend sein können. Es wäre ratsam zunächst das 💬 mit der Mieterin zu suchen und sie höflich auf das Problem anzusprechen. Sollte sich keine Lösung erarbeiten kann die Vermieterin eingeschaltet werden da es in ihrem Interesse liegt, Störungen im Mietshaus zu beheben.

In jedem Fall ist es wichtig sachlich zu bleiben und Konflikte nach Möglichkeit friedlich zu lösen. Es sollte darauf geachtet werden – dass alle Bewohner sich an die Ruhezeiten halten und Rücksicht aufeinander nehmen. Letztendlich sollte eine respektvolle Kommunikation und gegebenenfalls die Einbeziehung des Vermieters dazu beitragen, das Zusammenleben im Mietshaus angenehmer und harmonischer zu gestalten.






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