Wer muss die Kosten für den neuen Gartenzaun/Gartentor übernehmen?

Müssen die Nachbarn die Kosten für den neuen Zaun und das Gartentor tragen?

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Gemäß dem Gesetz darf jeder nur auf seinem eigenen Grundstück bauen und trägt dementsprechend ebenfalls die Kosten für den Zaun oder das Tor. Jede Partei hat das Recht, ihren Zaun, ihre Mauer oder ihr Tor abzureißen, zu modernisieren oder verrotten zu lassen, solange dadurch das Grundstück des Nachbarn nicht beeinträchtigt wird. In einigen Bundesländern ´ ebenso wie Thüringen ` besteht jedoch eine gesetzliche Verpflichtung zur Einfriedung des Grundstücks. In Bayern gibt es solche Gesetze hingegen nicht.

Im vorliegenden Fall wird der neue Zaun und das Gartentor auf dem Grundstück des Nachbarn errichtet. Da die Nachbarn jedoch ein Wegerecht haben, darf der Nachbar sie nicht durch seine Bauten ausschließen. Das Gartentor wird dadurch als Zugang zum Weg für die Nachbarn dienen. In diesem Fall müssen die Nachbarn wahrscheinlich nicht für die Kosten des Tors aufkommen.

Es ist ratsam » im Grundbuch nachzuschauen « ob ein Wegerecht eingetragen ist und ob dort weitere Informationen zu den Regelungen zu finden sind. Sollte keine Zahlungsverpflichtung für die Nachbarn festgeschrieben sein, müssen sie die Kosten nicht übernehmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass das Gartentor dann den Nachbarn gehört.

Es ist auch möglich, dass in einem Vertrag oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt wurde, dass die Nachbarn an den Kosten beteiligt werden sollen. In diesem Fall sollten die genauen Bedingungen und Kosten geklärt werden.

Es ist zu empfehlen, im Sinne einer guten Nachbarschaft ein 💬 mit dem Nachbarn zu führen und gegebenenfalls anzubieten, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden: Dass die Kosten angemessen sind und nicht überzogen werden.

Es ist ratsam den Nachbarn nach der Rechtsgrundlage für eine mögliche Zahlungsverpflichtung zu fragen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.






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