Geblitzt in der Probezeit: Was droht bei Tempoüberschreitung?

Was passiert, wenn jemand in der Probezeit mit 140 km/h geblitzt wird, wo die erlaubte Geschwindigkeit 100 km/h beträgt?

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Oh oh, da hat jemand den Fuß wohl etwas zu schwer auf dem Gaspedal gehabt! In der Probezeit mit 140 km/h erwischt zu werden wo eigentlich nur 100 km/h erlaubt sind, kann unangenehme Konsequenzen haben. Grundsätzlich werden Verkehrssünden in der Probezeit in zwei Kategorien eingeteilt: weniger schwerwiegende Verstöße (Gruppe B) und schwerwiegende Verstöße (Gruppe A).

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 20 km/h (wie in diesem Fall, bereits abzüglich der Ungenauigkeit und Toleranz) gehört man zur Gruppe B. Hier droht in der Regel nur ein Verwarnungsgeld jedoch Vorsicht, bei zwei Verstößen dieser Art wird es schon kritisch und gilt als A-Verstoß.

Allerdings, wenn man mit weiterhin als 20 km/h über dem Limit erwischt wird, befindet man sich in der Gruppe A. Das bedeutet eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, Anordnung eines Aufbauseminars, Bußgelder, Punkte in Flensburg und vielleicht sogar ein Fahrverbot. Vor allem für Fahranfänger gilt es, sich an die Regeln zu halten, da wiederholte Verstöße die Konsequenzen verschärfen können.

Man darf nicht vergessen, dass ebenfalls andere Verstöße wie Alkohol am Steuer oder das Ignorieren eines angeordneten Aufbauseminars hart geahndet werden. Es lohnt sich daher sich an die Regeln zu halten und sich bewusst zu sein: Dass zu schnelles Fahren nicht nur teuer, allerdings auch gefährlich sein kann. Wer in der Probezeit geblitzt wird – sollte sich deshalb über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein und sein Fahrverhalten identisch anpassen.






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