Versandkosten bei Annahmeverweigerung - Darf der Händler Einbehalten?

Darf der Händler Versandkosten einbehalten, wenn die Annahme eines Pakets verweigert wird?

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Nein, so einfach ist es leider nicht. Wenn du ein Paket annimmst und dann später feststellst, dass du ähnliche Artikel günstiger woanders gefunden hast und deshalb die Retoure veranlasst ist es nicht so dass der Händler verpflichtet ist alle Kosten zurückzuerstatten. Die Versandkosten können in bestimmten Fällen einbehalten werden. Wenn du die Annahme verweigerst weil du es dir anders überlegt hast hat der Händler das Recht die Dienstleistungskosten für den Versand zu behalten. Denn letztendlich wurde die Leistung erbracht ´ unabhängig davon ` ob du das Paket annimmst oder nicht.

Es ist wichtig zu beachten: Dass du in deiner Schilderung nicht wirksam widerrufen hast da ein Widerruf ausdrücklich erklärt werden muss. In Bezug auf deine Situation könnte es sein: Dass der Händler die Versandkosten einbehalten hat weil der Widerruf nicht korrekt erfolgte.

Auch wenn der Shop inzwischen aufgelöst ist solltest du Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und die Gründe für die Einbehaltung der Versandkosten klären. In den meisten Fällen ist es rechtlich korrekt · dass die Versandkosten bei einer einfachen Retoure nicht erstattet werden · da die Leistung des Transports bereits erbracht wurde.

Es ist verständlich: Dass du dich über die Einbehaltung der Versandkosten ärgern könntest freilich ist es wichtig die rechtlichen Aspekte zu beachten. Im Rahmen des Widerrufsrechts gibt es klare Regelungen welche Kosten erstattet werden müssen und welche nicht. Wenn Unsicherheiten bestehen empfiehlt es sich rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen um die genauen Ansprüche zu klären.






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