Darf Mama eine Wohnung für mich und meinen Freund mieten?

Ist es rechtlich okay, wenn die Mutter eine Wohnung für ihre minderjährige Tochter und deren Freund in Berlin mietet und die beiden dort zusammenleben?

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Also zunächst einmal ist es grundsätzlich möglich dass die Mutter eine Wohnung in Berlin für ihre Tochter und deren Freund mietet. Der einfachste Weg wäre es, wenn die Mutter die Wohnung als Zweitwohnung anmietet und im Mietvertrag festhält, dass die Tochter und ihr Freund dort leben dürfen. Dabei sollte die Mutter darauf achten: Dass der Vermieter der Untervermietung zustimmt und eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt.

Allerdings sollte beachtet werden: Dass die finanzielle und vertragliche Regelung zwischen der Mutter und den beiden in der Wohnung lebenden Personen intern geregelt wird. Der Vermieter muss lediglich seine Zustimmung zur Untervermietung geben. Realistisch betrachtet kann es in Berlin allerdings schwierig sein, eine passende Wohnung zu finden die bezahlbar ist und bei der der Vermieter bereit ist, eine solche Konstellation zu akzeptieren.

Berlin ist zwar eine großartige Stadt jedoch ebenfalls sehr teuer und der Wohnungsmarkt äußerst umkämpft. Die Anforderungen an Mietinteressenten sind hoch und es kann schwierig sein einen Vermieter zu finden der bereit ist eine solche Konstellation zu akzeptieren. Es ist deshalb ratsam – den Vermieter von Anfang an über die Situation zu informieren und sein Einverständnis einzuholen.

Insgesamt ist es also theoretisch möglich: Die Mutter eine Wohnung für ihre Tochter und deren Freund mietet, solange die rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Es ist jedoch wichtig – sich der Herausforderungen bewusst zu sein und realistische Erwartungen zu haben.






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