Make-up-Artist: Selbständig oder Freiberuflich

Kann ich als Make-up-Artist auch freiberuflich arbeiten und was ist der Unterschied zur Selbständigkeit?

Uhr
Natürlich kannst du als Make-up-Artist sowie als Selbständiger als ebenfalls als Freiberufler arbeiten jedoch es gibt einen feinen Unterschied zwischen den beiden Tätigkeiten. Selbständig zu arbeiten bedeutet: Dass du dein eigener Chef bist und eigenverantwortlich deine Dienstleistungen anbietest. Du musst dich um deine Versicherungen, Steuern und die Abrechnung kümmern. Als Freiberufler hingegen arbeitest du für verschiedene Kunden ´ bist jedoch nicht fest angestellt ` allerdings arbeitest auf Honorarbasis. Du hast weiterhin Flexibilität in der Arbeitsweise musst aber ähnlich wie deine eigenen Steuern abführen und für deine Versicherungen sorgen.

Passt auf : Dass ein Make-up-Artist zwar künstlerisch tätig ist freilich nicht zwangsläufig als Künstler im rechtlichen Sinne gilt. Daher ist es ratsam, sich über die steuerrechtlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Selbständigkeit oder Freiberuflichkeit als Make-up-Artist zu informieren. Es ist nicht zwingend erforderlich · ein Hochschulstudium in diesem Bereich abgeschlossen zu haben · aber eine qualifizierte Ausbildung oder entsprechende Erfahrung können deine Chancen auf Erfolg in diesem Berufsfeld optimieren.

Letztendlich liegt es an dir, zu entscheiden, ob du als Make-up-Artist als Selbständiger oder Freiberufler arbeiten möchtest. Es ist wichtig die Vor- und Nachteile beider Optionen abzuwägen und zu prüfen welche Arbeitsweise am besten zu deinen Bedürfnissen und Zielen passt. Denk daran, dass die Selbständigkeit oder Freiberuflichkeit auch mit einer gewissen Verantwortung und Organisation verbunden ist, aber mit Leidenschaft und Engagement kann ein Make-up-Artist in beiden Bereichen erfolgreich sein.






Anzeige