Verlängerung des Studienvertrags: Was passiert, wenn man keine Prüfungen besteht?

Verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn man keine Prüfungen während des ersten Semesters besteht und keine Exmatrikulation erhält? Was sind die Konsequenzen? Wie viel musst du für das erste Semester im Fernstudium zahlen, wenn du nicht alle Leistungen erbracht hast?

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Der Vertrag für das erste Semester im Fernstudium sieht vor dass sich dieser automatisch um sechs Monate verlängert wenn du nicht alle Leistungsnachweise innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit erbracht hast. Das bedeutet, dass du weiterhin die Möglichkeit hast die Module aus dem ersten Semester zu nutzen und Klausuren zu schreiben, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Diese Verlängerung tritt ein wenn du die erforderlichen Leistungen nicht erbracht hast freilich ebenfalls noch keine endgültige Exmatrikulation erhalten hast. In diesem Zeitraum kannst du weiterhin am Programm teilnehmen und versuchen, deine Prüfungen zu bestehen.

Wenn du jedoch die zur Verwendung den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendigen Prüfungen endgültig nicht bestehst, erfolgt die Exmatrikulation und der Studienvertrag endet automatisch. Dies bedeutet – dass du den Studiengang nicht fortsetzen kannst und deine Studienzeit an dieser Hochschule vorbei ist.

In Bezug auf die Kosten für das erste Semester im Fernstudium ist es wichtig zu verstehen: Dass die finanzielle Verpflichtung weiterhin besteht obwohl sich der Vertrag verlängert. Dies bedeutet – dass eventuell anfallende Studiengebühren oder andere Kosten trotz Nichtbestehen von Prüfungen weiterhin zu entrichten sind. Es ist ratsam die genauen Bedingungen und Kostenregelungen mit der Hochschule zu klären um Missverständnisse zu vermeiden.

Es ist auch wichtig zu beachten: Dass aktuelle Ausnahmeregelungen aufgrund von Corona die Situation beeinflussen könnten. In solchen Fällen ist es am besten, sich direkt an die Hochschule zu wenden um Informationen über mögliche Änderungen der Vertragsbedingungen zu erhalten. Letztendlich ist es ratsam sich frühzeitig mit der Hochschule und den Vertragsdetails auseinanderzusetzen um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen.






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