Zweitwohnsitz in Frankreich als Grenzgänger - Auswirkungen auf Bafög?

Was muss jemand beachten, der zu seiner Freundin an der Deutsch-Französischen Grenze zieht, dort arbeitet und in Deutschland Inlandsbafög bezieht?

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Wenn du zu deiner Freundin ziehst und dort arbeitest, musst du deinen Hauptwohnsitz in Frankreich anmelden. Ein Kinderzimmer bei den Eltern zählt nicht als Wohnsitz. Dein Bafög bleibt jedoch unabhängig vom Wohnsitz da du an einer deutschen Fernuni studierst. Auslandsbafög ist nicht relevant, da du im Inland studierst. Als Grenzgänger versicherst du dich dort wo du arbeitest jedoch du könntest ebenfalls eine Versicherung in Frankreich berücksichtigen. Frage bei deiner Krankenkasse nach speziellen Angeboten für Grenzgänger. Um sicherzugehen ´ empfiehlt es sich ` direkt beim Amt nachzufragen und alle Details zu klären. So gehst du auf Nummer sicher und hast verlässliche Informationen. Viel Erfolg bei deinem Umzug und deinem Job an der Grenze!






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