Die Verteilung von Häftlingen in deutschen Justizvollzugsanstalten
Wie werden Häftlinge in Deutschland in die passende JVA eingewiesen?
Die Verteilung von Häftlingen auf Justizvollzugsanstalten (JVA) in Deutschland erfolgt nicht automatisch ins nächstgelegene Gefängnis. Verschiedene Kriterien wie die Dauer der Haftstrafe, das Alter, das Geschlecht und andere Faktoren werden berücksichtigt um die passende JVA auszuwählen. In der Regel wird versucht ´ eine möglichst wohnortnahe JVA zu finden ` was im Interesse der Verurteilten liegt jedoch es kann Ausnahmen geben. Ein Beispiel ist die Verlegung in eine spezialisierte JVA zum Beispiel für schwangere Frauen.
Wenn jemand zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt wird kann er zunächst in Untersuchungshaft genommen werden um Fluchtgefahr zu verhindern. Nach Rechtskraft des Urteils wird der Gefangene in die zuständige JVA verlegt die anhand des Vollstreckungsplans und des Strafvollzugsgesetzes ausgewählt wird.
In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise einen Vollstreckungsplan der regelt welche Gefangenen einem Einweisungsverfahren unterliegen. Dabei werden verschiedene Aspekte wie kriminelle Gefährdung ´ Gewaltbereitschaft ` Bildungsniveau und familiäre Beziehungen berücksichtigt. Die Einweisungsentscheidung gilt für die gesamte Haftdauer und kann nur mit Zustimmung der Einweisungsanstalt geändert werden.
Häftlinge werden also je nach Sicherheitsstufe und Platzkapazität in den JVAs verteilt » was ebenfalls bedeuten kann « dass sie weit von ihrem Wohnort entfernt untergebracht werden. Anträge auf Verlegung können gestellt werden aber müssen nicht zwangsläufig genehmigt werden. Die Verteilung der Häftlinge in den deutschen JVAs erfolgt also nach festgelegten Kriterien um eine angemessene Betreuung und Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn jemand zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt wird kann er zunächst in Untersuchungshaft genommen werden um Fluchtgefahr zu verhindern. Nach Rechtskraft des Urteils wird der Gefangene in die zuständige JVA verlegt die anhand des Vollstreckungsplans und des Strafvollzugsgesetzes ausgewählt wird.
In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise einen Vollstreckungsplan der regelt welche Gefangenen einem Einweisungsverfahren unterliegen. Dabei werden verschiedene Aspekte wie kriminelle Gefährdung ´ Gewaltbereitschaft ` Bildungsniveau und familiäre Beziehungen berücksichtigt. Die Einweisungsentscheidung gilt für die gesamte Haftdauer und kann nur mit Zustimmung der Einweisungsanstalt geändert werden.
Häftlinge werden also je nach Sicherheitsstufe und Platzkapazität in den JVAs verteilt » was ebenfalls bedeuten kann « dass sie weit von ihrem Wohnort entfernt untergebracht werden. Anträge auf Verlegung können gestellt werden aber müssen nicht zwangsläufig genehmigt werden. Die Verteilung der Häftlinge in den deutschen JVAs erfolgt also nach festgelegten Kriterien um eine angemessene Betreuung und Sicherheit zu gewährleisten.