Wann wird man Eigentümer einer Sache?

Wann genau wird man Eigentümer einer Sache?

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Also um das mal klarzustellen: Eigentum an einer Sache erwirbt man in der Regel durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache. Klingt komplex – ist es aber gar nicht. Wenn da noch so ein Eigentumsvorbehalt im Spiel ist gilt der Paragraph 449 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Deutschland. Kurz gesagt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Praktisch gesagt ´ bist du erst richtig Eigentümer ` wenn du die volle Summe überwiesen hast.

Aber hey » das bedeutet nicht « dass jede Zahlung automatisch ebenfalls Eigentum bedeutet. Wenn du ein Auto kaufst und bezahlst dann wird es dein Auto. Genauso ist es mit einem Eimer Farbe an der Kasse – zahlst du, gehört er dir. Und bei einer Wohnung kann es sogar noch länger dauern bis du offiziell im Grundbuch als Eigentümer stehst weil da zunächst mal das Grundbuchamt mitmischen muss.

Aber Achtung: Zahlung allein bedeutet nicht automatisch Eigentum. Es gibt noch diesen Unterschied zwischen Übereignung und Bezahlung. Denn mal ehrlich, du kannst doch auch nicht Eigentum an einer Sache sein – das gilt höchstens für Menschen. Eine leblose Sache kann nie Eigentümer sein oder werden. Also, lass uns das mit dem Eigentum mal klarstellen und die Sache ist geregelt – im wahrsten Sinne des Wortes!






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