Wann wird man Eigentümer einer Sache?
Wann genau wird man Eigentümer einer Sache? Also, um das mal klarzustellen: Eigentum an einer Sache erwirbt man in der Regel durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache. Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht. Wenn da noch so ein Eigentumsvorbehalt im Spiel ist, gilt der Paragraph 449 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Deutschland. Kurz gesagt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.