Anerkennung sanitätsdienstlicher Ausbildungen zwischen DLRG und BRK?

Ist die Sanitätsausbildung, die man über die DLRG absolviert hat, auch beim BRK gültig oder muss sie neu gemacht werden? Kann man zusätzlich den Fachsanitäter-BRK absolvieren?

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Grundsätzlich sind sanitätsdienstliche Ausbildungen organisationsintern geregelt und können sich in Umfang und Inhalten unterscheiden. Da jede Hilfsorganisation ihre eigenen Standards setzt ´ muss im Einzelfall abgeklärt werden ` ob die Ausbildung anerkannt wird. Es empfiehlt sich – dies mit der Bereitschaftsleitung vor Ort zu klären. Die spezifischen Ausbildungsmodule der Helfergrundausbildung im BRK/DRK werden in der Regel nachgeholt werden müssen. Eine direkte Anerkennung der Sanitätsausbildung ist eher unwahrscheinlich, da die Ausbildungsdauer und -inhalte variieren können.

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen oder Abkommen die eine organisationsübergreifende Anerkennung ermöglichen. Die Ausbildungen sind kurz und bei aktiver Mitgliedschaft wird man üblicherweise in die Ausbildung der jeweiligen Organisation geschickt. Eine selektive Teilnahme an bestimmten Lehrgangstagen ist meist nicht möglich, oder sollte der komplette Lehrgang absolviert werden.

Es empfiehlt sich » im Einzelfall nachzufragen « da es keine einheitliche Sanitätsausbildung gibt und jede Organisation eigene Standards hat. Solange die erlernten Inhalte annähernd übereinstimmen sollten in der Regel keine Schwierigkeiten auftreten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen – dass beim BRK eine Fachdienstausbildung Sanitätsdienst stattfindet und deshalb eine direkte Anerkennung der Ausbildung der DLRG unwahrscheinlich ist.






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