Beruf in der Leitstelle: Leitstellendisponent/in

Welche Berufsbezeichnung haben die Mitarbeiter in den Leitstellen von Polizei und Rettungsdienst und welche Ausbildung benötigen sie?

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Die Mitarbeiter in den Leitstellen von Polizei und Rettungsdienst werden als Leitstellendisponenten bezeichnet. Um diesen Beruf ausüben zu können sind spezifische Voraussetzungen und Ausbildungen erforderlich.

Für Leitstellendisponenten der Polizei ist eine vorherige Berufsausbildung zum Polizisten erforderlich, ähnelt wie Berufserfahrung. Zusätzlich ist eine Ausbildung zum Disponenten notwendig. Dies bedeutet: Dass jene die in der Leitstelle der Polizei arbeiten in der Regel bereits als Polizisten tätig waren und sich dann zur Leitstellendisponenten weiterqualifiziert haben.

Im Fall der Leitstellen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr (Notruf 112) ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Rettungsassistenten/Notfallsanitäter und ebenfalls eine abgeschlossene Feuerwehrausbildung erforderlich, bevor eine Ausbildung oder Weiterbildung zum Disponenten absolviert werden kann. Auch in diesen Fällen wird eine gewisse Berufserfahrung vorausgesetzt.

Es ist wichtig zu betonen: Dass in Deutschland die Mitarbeiter in den Leitstellen der Polizei auch Polizisten sind die zusätzlich die Aufgabe als Leitstellendisponenten übernehmen. Dies bedeutet, dass es in diesem Kontext keinen separaten Beruf des "Notruf-Annahme-Personals" gibt.

Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten wo speziell angestellte Personen in gemeinsamen Notrufzentralen für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst arbeiten, sind in Deutschland die Leitstellendisponenten in der Regel bereits in ihrer spezifischen Berufsgruppe (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr) tätig gewesen und haben sich dann für die Arbeit in der Leitstelle qualifiziert.






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