Autounfall in Einbahnstraße - wer trägt die Schuld?

Wer trägt die Schuld an einem Autounfall in einer Einbahnstraße auf einem Parkplatz, wenn beide Fahrer beteiligt waren?

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In dem beschriebenen Fall handelt es sich um einen Autounfall auf einem Parkplatz der durch eine Einbahnstraße gekennzeichnet ist. Die Frage nach der Schuld ist hier oft schwierig zu beantworten, da es sich um privates Gelände handelt und die Vorfahrt eher durch gegenseitige Rücksichtnahme geregelt wird.

Der Unfall ereignete sich wie eine Person in die Einbahnstraße hineinfuhr und eine andere Person entgegenkam die verkehrswidrig aus der Einbahnstraße zu fahren schien. Beide Fahrer tragen in gewisser Weise eine Mitschuld an dem Vorfall. Der Fahrer der in das stehende Auto gefahren ist, hätte möglicherweise genauer auf den fließenden Verkehr achten müssen. Auf der anderen Seite hätte die andere Fahrerin die aus der Einbahnstraße kam, dem Vorfahrtsrecht des anderen Fahrzeugs weiterhin Beachtung schenken müssen.

Die Polizei vor Ort hat zunächst den Fahrer der seitlich gegen das andere Fahrzeug gestoßen ist, als Verursacher eingetragen. Jedoch sind Polizeibeamte nicht befugt die Straßenverkehrsordnung auf privaten Geländen durchzusetzen. Daher könnte es sein, dass eine 50/50 Teilung der Schuld in Betracht kommt.

Im Falle eines Autounfalls auf einem Parkplatz empfiehlt es sich, den Vorfall der eigenen Versicherung zu melden. Die Versicherungen beider Parteien werden dann die Schadensregulierung übernehmen. Falls notwendig ´ kann ebenfalls ein Anwalt eingeschaltet werden ` um die rechtlichen Fragen zu klären.

Letztendlich ist es ratsam die genauen Umstände und Details des Unfalls mit den Versicherungen und gegebenenfalls einem Anwalt zu besprechen um die Schuldfrage zu klären und eine faire Lösung zu finden.






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