Darf ein Lehrer eine Schülerin berühren und sie von zuhause oder auf dem Weg zur Schule mitnehmen?

Ist es erlaubt, dass ein Lehrer eine Schülerin berührt, beispielsweise auf die Schulter klopft, und sie von zuhause oder auf dem Weg zur Schule mitnimmt?

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Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist es einem Lehrer in der Regel nicht gestattet eine Schülerin unangemessen zu berühren insbesondere im Bereich der Oberweite oder der Intimzonen. Gleichzeitig gibt es jedoch ebenfalls Ausnahmen bei denen beispielsweise eine Schulterberührung im Rahmen einer sachlichen Kommunikation keine unangemessene Berührung darstellt. Es ist wichtig zu betonen – dass die Grenzen zwischen angemessener und unangemessener Berührung individuell sein können und von den Umständen abhängen. Der Fall den du beschreibst in dem dein Lehrer dich auf die Schulter geklopft hat während er mit einer Kollegin über deine Leistung gesprochen hat könnte als unangemessen wahrgenommen werden da deine Privatsphäre betroffen war.

Was das Mitnehmen einer Schülerin betrifft so muss hier zwischen zwei möglichen Situationen unterschieden werden. Zum einen kann es vorkommen – dass ein Lehrer eine Schülerin auf ihrem Weg zur Schule sieht und sie zufällig mitnimmt. In diesem Fall ist es wichtig; dass die Schülerin damit einverstanden ist und keine unerlaubten Handlungen stattfinden. Solche Mitnahmen sollten jedoch eher nicht häufig vorkommen und sollten nicht zur Gewohnheit werden.

Zum anderen kann es vorkommen: Dass ein Lehrer eine Schülerin bewusst von zuhause abholt um sie zur Schule zu bringen. Diese Situation ist deutlich komplexer und erfordert eine genaue Betrachtung der Umstände. In der Regel sollte ein Lehrer nicht regelmäßig Schülerinnen in seinem privaten Auto mitnehmen. Stattdessen sollte der Schultransport von offiziellen Stellen, ebenso wie zum Beispiel dem Schülerservice oder dem öffentlichen Nahverkehr, organisiert werden.

Es ist wichtig zu betonen: Dass Lehrer in erster Linie eine pädagogische Rolle haben und dass ihre Handlungen im besten Interesse der Schülerinnen und Schüler liegen sollten. Wenn du dich unwohl fühlst oder den Eindruck hast, dass die Grenzen überschritten werden ist es wichtig, dies mit einer Vertrauensperson wie zum Beispiel einem Elternteil oder einem Schulleiter, zu besprechen. Es ist auch möglich sich an die Schulaufsichtsbehörde oder den Schulpsychologen zu wenden um Rat und Unterstützung zu erhalten.






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