Fahrschulwechsel: Wer zahlt die Grundgebühr?

Muss man die Grundgebühr selbst zahlen oder bekommt man sie zurück, wenn man die Fahrschule wechselt?

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Wenn du ohne guten Grund die Fahrschule wechselst, musst du die Grundgebühr sowie an die alte als ebenfalls an die neue Fahrschule zahlen. Das steht ganz klar in den AGB. Die neue Fahrschule wird dir in der Regel nicht einen Teil der Grundgebühr erlassen, denn warum sollten sie etwas verschenken? Es könnte sich also um Wunschdenken handeln.

Der alte Anbieter darf keine zusätzliche Gebühr für den Fahrschulwechsel erheben, solange dies nicht explizit in den Vertragsbedingungen steht. Wenn du einfach aus persönlichen Gründen kündigst steht der Fahrschule der volle Grundbetrag zu. Es sei denn ´ du kannst nachweisen ` dass bis zu diesem Zeitpunkt für dich weniger Ausgaben angefallen sind als der Grundbetrag. Das wird in der Praxis jedoch schwer zu beweisen sein.

Wenn du hingegen die Fahrschule aufgrund eines Fehlverhaltens seitens der Fahrschule kündigst, muss dir die Fahrschule den Grundbetrag zurückerstatten. Es kommt also darauf an, wer, wann und warum gekündigt hat. Die Regelungen sind klar in den AGB festgehalten ´ also solltest du sie ebendies lesen ` um Missverständnisse zu vermeiden.






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