Anteil der Geschäftsidee bei Unternehmensgründung

Wie sollte die Geschäftsidee bei der Verteilung der Geschäftsanteile berücksichtigt werden, wenn zwei Personen eine gemeinsame GmbH gründen wollen?

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Das ist ja eine aufregende Situation! Zwei kreative Köpfe » die sich zusammentun « um eine Geschäftsidee im Internet umzusetzen. Aber wie verteilt man nun die Geschäftsanteile, wenn einer die Idee hatte und der andere den Aufwand für die Umsetzung mitträgt? Das ist wirklich keine leichte Frage jedoch hier sind ein paar diverse Blickwinkel dazu.

Einige Leute sagen, dass eine 50:50 Aufteilung am besten ist um Streitigkeiten zu vermeiden. Schließlich tragt ihr beide zur Umsetzung bei und gemeinsame Entscheidungen zu treffen, könnte die beste Lösung sein. Aber was ist eine Idee wirklich wert? Ohne die Umsetzung ist sie nicht viel. Vielleicht könntet ihr einen Wert für die Idee festlegen und dann identisch die Geschäftsanteile verteilen.

Ein anderer Aspekt ist die technische Realisierung und der Vertrieb. Wenn einer von euch für die Technik zuständig ist und der andere für den Vertrieb, könnte eine 60 zu 40 Aufteilung Sinn ergeben. Hier ist es wichtig ´ dass jeder einen nachweisbaren Beitrag leistet ` um die Erfolgschancen der GmbH zu steigern.

Denkt ebenfalls noch daran: Dass ihr euch rechtlich absichern müsst. Eine gute Idee ist ´ die Idee an die GmbH zu verkaufen ` sobald sie gegründet ist. Hier könnten steuerliche und rechtliche Fragen auftauchen » deswegen ist es ratsam « sich von einem Steuerberater und einem Anwalt beraten zu lassen.

Letztendlich liegt die Entscheidung bei euch beiden. Findet eine Lösung mit der ihr euch beide wohl fühlt und fair behandelt fühlt. Viel Erfolg bei eurem gemeinsamen Unternehmensabenteuer!






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