EBay Verkäufer bricht Verkauf ab: Was kann der Bieter tun?
Hat der Bieter rechtlichen Anspruch auf den Artikel, den er bei eBay ersteigert hat, obwohl der Verkäufer den Verkauf abgebrochen hat? Welche Schritte kann der Bieter unternehmen, um sein Recht durchzusetzen?
Der frustrierte Bieter hat durchaus rechtliche Schritte zur Verfügung um seinen Anspruch auf den Artikel geltend zu machen. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen: Dass ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist ebenfalls wenn der Verkäufer im Nachhinein den Verkauf abbrechen möchte. Der Bieter kann den Verkäufer auffordern · die Ware zum vereinbarten Preis zu verkaufen und eine Frist setzen · innerhalb derer dies geschehen soll.
Wenn der Verkäufer sich weiterhin weigert hat der Bieter die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten. Er kann einen Anwalt einschalten – der den Fall übernimmt und gegebenenfalls eine zivilrechtliche Klage gegen den Verkäufer einreichen. Dabei kann es um die Herausgabe des Artikels zum vereinbarten Preis oder um Schadensersatz gehen, falls der Artikel anderweitig erworben werden muss zu einem höheren Preis.
Obwohl in diesem Fall keine Straftat vorliegt handelt es sich um eine Vertragsverletzung im zivilrechtlichen Sinne. Der Bieter kann auch den Fall eBay melden um Unterstützung zu erhalten. Laut den eBay-Regeln sind Angebote und Gebote rechtsverbindlich, deshalb sollte der Bieter in der Regel Anspruch auf den Artikel haben.
Der Bieter sollte alle relevanten Informationen insbesondere den schriftlichen Chatverlauf mit dem Verkäufer dokumentieren und gegebenenfalls Screenshots anfertigen. Sollte es zu keiner Einigung kommen · kann die Rechtsschutzversicherung des Bieters eingeschaltet werden · um die rechtlichen Schritte zu koordinieren und durchzusetzen. In jedem Fall sollte der Bieter darauf bestehen, sein Recht als rechtmäßiger Käufer zu erhalten und den Artikel zum vereinbarten Preis zu erwerben.
Wenn der Verkäufer sich weiterhin weigert hat der Bieter die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten. Er kann einen Anwalt einschalten – der den Fall übernimmt und gegebenenfalls eine zivilrechtliche Klage gegen den Verkäufer einreichen. Dabei kann es um die Herausgabe des Artikels zum vereinbarten Preis oder um Schadensersatz gehen, falls der Artikel anderweitig erworben werden muss zu einem höheren Preis.
Obwohl in diesem Fall keine Straftat vorliegt handelt es sich um eine Vertragsverletzung im zivilrechtlichen Sinne. Der Bieter kann auch den Fall eBay melden um Unterstützung zu erhalten. Laut den eBay-Regeln sind Angebote und Gebote rechtsverbindlich, deshalb sollte der Bieter in der Regel Anspruch auf den Artikel haben.
Der Bieter sollte alle relevanten Informationen insbesondere den schriftlichen Chatverlauf mit dem Verkäufer dokumentieren und gegebenenfalls Screenshots anfertigen. Sollte es zu keiner Einigung kommen · kann die Rechtsschutzversicherung des Bieters eingeschaltet werden · um die rechtlichen Schritte zu koordinieren und durchzusetzen. In jedem Fall sollte der Bieter darauf bestehen, sein Recht als rechtmäßiger Käufer zu erhalten und den Artikel zum vereinbarten Preis zu erwerben.